Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
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5.4.10 Sonstiges<br />
Im 4.1.2<br />
Geruchsausbreitungsrechnung festzustellen, dessen Eignung <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde<br />
nachzuweisen ist.<br />
BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />
Folgende bauliche und betriebliche Maßnahmen sind anzuwenden:<br />
a) Anlagen zum Lagern und Umschlagen von flüssigem Wirtschaftsdünger sind entsprechend DIN<br />
11622 (Ausgabe 1994) und DIN 1045 (Ausgabe 1988) zu errichten.<br />
b) Die Lagerung von Flüssigmist (außerhalb des Stalles) soll in geschlossenen Behältern erfolgen<br />
o<strong>der</strong> es sind gleichwertige Maßnahmen <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung anzuwenden, die einen<br />
Emissionsmin<strong>der</strong>ungsgrad bezogen auf den offenen Behälter ohne Abdeckung von mindestens<br />
80 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Emissionen an geruchsintensiven Stoffen und an Ammoniak erreicht.<br />
Künstliche Schwimmschichten sind nach etwaiger Zerstörung durch Aufrühren o<strong>der</strong><br />
Ausbringungsarbeiten nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten unverzüglich wie<strong>der</strong> funktionstüchtig<br />
herzustellen.<br />
c) Für flüssigen Wirtschaftsdünger, <strong>der</strong> an Dritte <strong>zur</strong> weiteren Verwertung abgegeben wird, ist ein<br />
Nachweis <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Lagerung und Verwertung des Wirtschaftsdüngers zu führen.<br />
5.4.10.7 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 10.7:<br />
Anlagen zum Vulkanisieren von Natur<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Synthesekautschuk<br />
BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />
Abgase sind möglichst an <strong>der</strong> Entstehungsstelle zu erfassen und einer Abgasreinigungseinrichtung<br />
zuzuführen.<br />
ORGANISCHE STOFFE<br />
Nummer 5.2.5 gilt mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Emissionen an organischen Stoffen im Abgas die<br />
Massenkonzentration 80 mg/m³, angegeben als Gesamtkohlenstoff, nicht überschreiten dürfen.<br />
5.4.10.8 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 10.8:<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Bautenschutz<strong>–</strong>, Reinigungs<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Holzschutzmitteln sowie<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Klebemitteln<br />
GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />
Bei <strong>der</strong> Herstellung von Bautenschutz<strong>–</strong>, Reinigungs<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Holzschutzmitteln dürfen die<br />
staubförmigen Emissionen im Abgas die Massenkonzentration 5 mg/m³ nicht überschreiten.<br />
Bei <strong>der</strong> Herstellung von Klebemitteln dürfen die staubförmigen Emissionen im Abgas die<br />
Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschreiten.<br />
5.4.10.15 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 10.15:<br />
Prüfstände<br />
5.4.10.15.1 Prüfstände für o<strong>der</strong> mit Verbrennungsmotoren<br />
GESAMTS<strong>TA</strong>UB, EINSCHLIEßLICH DER ANTEILE AN KREBSERZEUGENDEN,<br />
ERBGUTVERÄNDERNDEN ODER REPRODUKTIONSTOXISCHEN STOFFEN, UND<br />
SCHWEFELOXIDE<br />
Bei Prüfständen für o<strong>der</strong> mit in Serie hergestellten Motoren mit einer Feuerungswärmeleistung von<br />
weniger als 2 MW des Einzelaggregats, das mit Dieselkraftstoff betrieben wird, <strong>der</strong> den zulässigen<br />
Massengehalt an Schwefel nach <strong>der</strong> 3. BImSchV, in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung, nicht<br />
überschreitet, sind die Abgase einem Rußfilter zuzuführen o<strong>der</strong> die Emissionen sind gleichwertig<br />
zu vermin<strong>der</strong>n.<br />
Bei Prüfständen für o<strong>der</strong> mit sonstigen Motoren, die mit Dieselkraftstoff betrieben werden, <strong>der</strong> den<br />
zulässigen Massengehalt an Schwefel nach <strong>der</strong> 3. BImSchV, in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung, nicht<br />
überschreitet, sind Son<strong>der</strong>regelungen <strong>zur</strong> Begrenzung <strong>der</strong> staubförmigen Emissionen zu treffen.<br />
Die Möglichkeiten, die staubförmigen Emissionen durch motorische und an<strong>der</strong>e dem Stand <strong>der</strong><br />
Technik entsprechende Maßnahmen zu vermin<strong>der</strong>n, sind auszuschöpfen.<br />
VSGA 01/2003 93