15.11.2012 Aufrufe

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Im 4.1.2<br />

5.4.8.4 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 8.4:<br />

Anlagen, in denen Stoffe aus in Haushaltungen anfallenden o<strong>der</strong> aus hausmüllähnlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts<strong>–</strong> und Abfallgesetzes Anwendung<br />

finden, durch Sortieren für den Wirtschaftskreislauf <strong>zur</strong>ückgewonnen werden<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass während des gesamten<br />

Behandlungsvorgangs, einschließlich Anlieferung und Abtransport, staubförmige Emissionen<br />

möglichst vermieden werden. Abgase sind an <strong>der</strong> Entstehungsstelle zu erfassen und insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>zur</strong> Geruchsmin<strong>der</strong>ung einer Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen.<br />

GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />

Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht<br />

überschreiten.<br />

5.4.8.5 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 8.5:<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen<br />

MINDES<strong>TA</strong>BS<strong>TA</strong>ND<br />

Bei Anlagen mit einer Durchsatzleistung von 3 000 Mg je Jahr o<strong>der</strong> mehr soll bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

ein Mindestabstand<br />

a) bei geschlossenen Anlagen (Bunker, Haupt<strong>–</strong> und Nachrotte) von 300 m,<br />

b) bei offenen Anlagen (Mietenkompostierung) von 500 m<br />

<strong>zur</strong> nächsten vorhandenen o<strong>der</strong> in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebauung nicht<br />

unterschritten werden. Der Mindestabstand kann unterschritten werden, wenn die Emissionen an<br />

Geruchsstoffen durch primärseitige Maßnahmen gemin<strong>der</strong>t werden o<strong>der</strong> das geruchsbeladene<br />

Abgas in einer Abgasreinigungseinrichtung behandelt wird. Die durch die Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Emissionen an Geruchsstoffen mögliche Verringerung des Mindestabstandes ist mit Hilfe eines<br />

geeigneten Modells <strong>zur</strong> Geruchsausbreitungsrechnung festzustellen, dessen Eignung <strong>der</strong><br />

zuständigen Fachbehörde nachzuweisen ist.<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Folgende bauliche und betriebliche Maßnahmen sind anzuwenden:<br />

a) Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> prognostizierten monatlichen Auslastung ist eine ausreichende<br />

Dimensionierung insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Lagerkapazität vorzusehen.<br />

Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass ein Eindringen von Sickerwässern in den<br />

Boden vermieden wird.<br />

b) Aufgabebunker sind geschlossen mit einer Fahrzeugschleuse zu errichten; bei geöffneter Halle<br />

und beim Entladen <strong>der</strong> Müllfahrzeuge sind die Bunkerabgase abzusaugen und einer<br />

Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen.<br />

c) Anlagen sollen möglichst geschlossen ausgeführt werden. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für solche<br />

Anlagen, die geruchsintensive nasse o<strong>der</strong> strukturarme Bioabfälle (z.B. Küchen<strong>–</strong> o<strong>der</strong><br />

Kantinenabfälle) o<strong>der</strong> Schlämme verarbeiten. Bei einer Durchsatzleistung <strong>der</strong> Anlagen von<br />

10 000 Mg je Jahr o<strong>der</strong> mehr sind die Anlagen (Bunker, Hauptrotte) geschlossen auszuführen.<br />

d) Die bei <strong>der</strong> Belüftung <strong>der</strong> Mieten auskondensierten Brüden und die anfallenden Sickerwasser<br />

dürfen bei offener Kompostierung nur dann zum Befeuchten des Kompostes verwendet<br />

werden, wenn Geruchsbelästigungen vermieden werden und <strong>der</strong> Hygienisierungsablauf nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

e) In geschlossenen Anlagen o<strong>der</strong> offenen Anlagen mit einer Absaugeinrichtung sind staubhaltige<br />

Abgase an <strong>der</strong> Entstehungsstelle, z.B. beim Zerkleinern, Absieben o<strong>der</strong> Umsetzen, soweit wie<br />

möglich zu erfassen.<br />

Abgase aus Reaktoren und belüfteten Mieten sind einem Biofilter o<strong>der</strong> einer gleichwertigen<br />

Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen. Biofilter sind einer regelmäßigen<br />

Leistungsüberprüfung zu unterziehen, um ihre bestimmungsgemäße Reinigungsleistung zu<br />

gewährleisten; dies kann z.B. durch eine mindestens jährliche Prüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong><br />

Geruchsstoffkonzentration von 500 GE/m³ im Abgas erfolgen.<br />

GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />

Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht<br />

überschreiten.<br />

86 VSGA 01/2003

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!