Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
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Im 4.1.2<br />
Modells <strong>zur</strong> Geruchsausbreitungsrechnung festzustellen, dessen Eignung <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde nachzuweisen ist.<br />
BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />
Die Möglichkeit, Anlagen mit mindestens einer Stufe nach <strong>der</strong> Technik <strong>der</strong> Indirekttrocknung zu<br />
errichten, ist zu prüfen.<br />
Der Trockner ist, z.B. durch Anpassung <strong>der</strong> Trocknereintritttemperatur, so zu steuern, dass <strong>der</strong><br />
CO<strong>–</strong>Betriebsleitwert nicht überschritten wird.<br />
GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />
Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen die Massenkonzentration 75 mg/m³ (f) nicht<br />
überschreiten.<br />
ORGANISCHE STOFFE<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nummer 5.2.5 finden keine Anwendung. Die spezifischen Emissionen an<br />
organischen Stoffen, angegeben als Gesamtkohlenstoff, dürfen 0,25 kg je Mg<br />
Wasserverdampfung und an Formaldehyd, Acetaldehyd, Acrolein und Furfural dürfen in <strong>der</strong><br />
Summe 0,10 kg je Mg Wasserverdampfung nicht überschreiten.<br />
KONTINUIERLICHE MESSUNGEN VON KOHLENMONOXID<br />
Anlagen sind mit einer Messeinrichtung aus<strong>zur</strong>üsten, die die Massenkonzentration <strong>der</strong> Emissionen<br />
an Kohlenmonoxid kontinuierlich ermittelt.<br />
Auf Grund von Emissionsmessungen ist die maximale Kohlenmonoxidkonzentration im Abgas so<br />
festzulegen, dass die spezifischen Emissionen an organischen Stoffen und an Aldehyden im<br />
Abgas nicht überschritten werden (CO<strong>–</strong>Betriebsleitwert).<br />
5.4.7.29/30 Anlagen <strong>der</strong> Nummern 7.29 und 7.30:<br />
5.4.7.29.1 Anlagen zum Rösten o<strong>der</strong> Mahlen von Kaffee o<strong>der</strong> Abpacken von gemahlenem Kaffee<br />
5.4.7.30.1 Anlagen zum Rösten von Kaffee<strong>–</strong>Ersatzprodukten, Getreide, Kakaobohnen o<strong>der</strong> Nüssen<br />
BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />
Folgende bauliche und betriebliche Maßnahmen sind anzuwenden:<br />
a) Entladungen sind grundsätzlich bei geschlossenen Hallentoren vorzunehmen. Prozessanlagen,<br />
einschließlich <strong>der</strong> Lager, sind in geschlossenen Räumen unterzubringen. Offene<br />
Zwischenlagerungen sind zu vermeiden.<br />
b) Abgase sind an <strong>der</strong> Entstehungsstelle, z.B. <strong>der</strong> Röstanlagen einschließlich <strong>der</strong> Kühlluft, <strong>der</strong><br />
Vakuumanlage, <strong>der</strong> Zentralaspiration Mahlkaffe, <strong>der</strong> Siloanlage, zu erfassen; Abgase mit<br />
geruchsintensiven Stoffen sind einer Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen o<strong>der</strong> es sind<br />
gleichwertige Maßnahmen <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung anzuwenden.<br />
Die Rückführung <strong>der</strong> Rösterabgase in die Brennkammer ist anzustreben, soweit<br />
sicherheitstechnische Aspekte dem nicht entgegenstehen.<br />
STICKSTOFFOXIDE<br />
Nummer 5.2.4 gilt mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass für die Emissionen an Stickstoffmonoxid und<br />
Stickstoffdioxid im Abgas, angegeben als Stickstoffdioxid, <strong>der</strong> Massenstrom 1,8 kg/h o<strong>der</strong> die<br />
Massenkonzentration 0,35 g/m³ anzustreben sind; die Möglichkeiten, die Emissionen an<br />
Stickstoffoxiden durch primärseitige und an<strong>der</strong>e dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechende<br />
Maßnahmen zu vermin<strong>der</strong>n, sind auszuschöpfen.<br />
AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />
STICKSTOFFOXIDE<br />
Bei Altanlagen mit einer Produktionsleistung von weniger als 250 kg geröstetem Kaffee je Stunde<br />
finden die Anfor<strong>der</strong>ungen für Neuanlagen <strong>zur</strong> Begrenzung <strong>der</strong> Emissionen an Stickstoffoxiden<br />
keine Anwendung.<br />
5.4.8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen<br />
5.4.8.1 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 8.1:<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Beseitigung o<strong>der</strong> Verwertung von festen, flüssigen o<strong>der</strong> in Behältern<br />
VSGA 01/2003 83