15.11.2012 Aufrufe

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Im 4.1.2<br />

überzuleiten. Füllgase, die nicht übergeleitet werden können, sind einer Verbrennung zuzuführen.<br />

Die staubförmigen Emissionen im Verbrennungsabgas dürfen die Massenkonzentration 10 mg/m³<br />

nicht überschreiten.<br />

Beim Planieren <strong>der</strong> Kohleschüttung sind Emissionen an Füllgasen durch Abdichten <strong>der</strong><br />

Planieröffnung zu vermin<strong>der</strong>n und möglichst zu vermeiden.<br />

FÜLLLOCHDECKEL<br />

Emissionen an Fülllochdeckeln sind so weit wie möglich zu vermeiden, z.B. durch Verwendung<br />

von Fülllochdeckeln mit großen Dichtflächen, Vergießen <strong>der</strong> Fülllochdeckel nach je<strong>der</strong><br />

Beschickung <strong>der</strong> Öfen und regelmäßige Reinigung <strong>der</strong> Fülllochrahmen und Fülllochdeckel vor<br />

dem Verschließen <strong>der</strong> Fülllöcher. Die Ofendecke ist regelmäßig von Kohleresten zu reinigen.<br />

STEIGROHRDECKEL<br />

Steigrohrdeckel sind <strong>zur</strong> Vermeidung von Emissionen mit Wassertauchungen o<strong>der</strong> gleichwertigen<br />

Einrichtungen aus<strong>zur</strong>üsten; die Steigrohre sind regelmäßig zu reinigen.<br />

KOKSOFENBEDIENUNGSMASCHINEN<br />

Die Koksofenbedienungsmaschinen sind mit Einrichtungen zum Reinigen <strong>der</strong> Dichtflächen an den<br />

Ofentürrahmen aus<strong>zur</strong>üsten.<br />

KOKSOFENTÜREN<br />

Es sind Koksofentüren mit technisch gasdichtem Abschluss zu verwenden. Die Dichtleisten sind<br />

mit Fe<strong>der</strong>kraft o<strong>der</strong> mit technischen Einrichtungen, die eine gleiche Dichtwirkung erreichen, gegen<br />

den Kammerrahmen zu drücken. Die Dichtflächen <strong>der</strong> Koksofentüren sind regelmäßig zu reinigen.<br />

Die Möglichkeiten, die Emissionen durch eine Einzelkammerdruckregelung, Absaugung o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechende Maßnahmen weiter zu vermin<strong>der</strong>n, sind<br />

auszuschöpfen.<br />

KOKSDRÜCKEN<br />

Beim Koksdrücken sind die Abgase zu erfassen und einer Entstaubungseinrichtung zuzuführen;<br />

die staubförmigen Emissionen dürfen die Massenkonzentration 5 mg/m³ o<strong>der</strong> das<br />

Massenverhältnis 5 g je Mg Koks nicht überschreiten.<br />

KOKSKÜHLUNG<br />

Es sind Verfahren <strong>zur</strong> emissionsarmen Kühlung des Kokses einzusetzen, wie z.B. die trockene<br />

Kokskühlung; die staubförmigen Emissionen im Abgas <strong>der</strong> trockenen Kokskühlung dürfen die<br />

Massenkonzentration 15 mg/m³ und die staubförmigen Emissionen <strong>der</strong> nassen Kokskühlung das<br />

Massenverhältnis 10 g je Mg Koks nicht überschreiten.<br />

BETRIEBSANLEITUNG<br />

In einer Betriebsanleitung sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung beim Koksofenbetrieb<br />

festzulegen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> Dichtung <strong>der</strong> Öffnungen, <strong>zur</strong> Sicherstellung, dass nur ausgegarte<br />

Brände gedrückt werden, und <strong>zur</strong> Vermeidung des Austritts unverbrannter Gase in die<br />

Atmosphäre.<br />

KOHLEWERTSTOFFBETRIEBE<br />

Für Anlagen im Bereich <strong>der</strong> Kohlewertstoffbetriebe gelten die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nummern<br />

5.4.4.1m.2, 5.4.4.1p.1 und 5.4.4.4 entsprechend. Ist im Prozessgas neben Ammoniak auch<br />

Schwefelwasserstoff vorhanden, so ist bei Anwendung <strong>der</strong> Nachverbrennung das Abgas einer<br />

Schwefelsäure<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Schwefelgewinnungsanlage zuzuführen.<br />

AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />

KOKSKÜHLUNG<br />

Bei Altanlagen mit einer Nasslöscheinrichtung <strong>zur</strong> Kokskühlung dürfen die staubförmigen<br />

Emissionen des Löschturms das Massenverhältnis 25 g je Mg Koks nicht überschreiten. Bei einer<br />

Grun<strong>der</strong>neuerung <strong>der</strong> Kokskühlung sind die Anfor<strong>der</strong>ungen für Neuanlagen einzuhalten.<br />

5.4.2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe<br />

5.4.2.3 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 2.3:<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Zementklinker o<strong>der</strong> Zementen, soweit ausschließlich<br />

Brennstoffe <strong>der</strong> Nummer 1.2 verwendet werden<br />

LAGERUNG<br />

50 VSGA 01/2003

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!