Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Im 4.1.2<br />
überzuleiten. Füllgase, die nicht übergeleitet werden können, sind einer Verbrennung zuzuführen.<br />
Die staubförmigen Emissionen im Verbrennungsabgas dürfen die Massenkonzentration 10 mg/m³<br />
nicht überschreiten.<br />
Beim Planieren <strong>der</strong> Kohleschüttung sind Emissionen an Füllgasen durch Abdichten <strong>der</strong><br />
Planieröffnung zu vermin<strong>der</strong>n und möglichst zu vermeiden.<br />
FÜLLLOCHDECKEL<br />
Emissionen an Fülllochdeckeln sind so weit wie möglich zu vermeiden, z.B. durch Verwendung<br />
von Fülllochdeckeln mit großen Dichtflächen, Vergießen <strong>der</strong> Fülllochdeckel nach je<strong>der</strong><br />
Beschickung <strong>der</strong> Öfen und regelmäßige Reinigung <strong>der</strong> Fülllochrahmen und Fülllochdeckel vor<br />
dem Verschließen <strong>der</strong> Fülllöcher. Die Ofendecke ist regelmäßig von Kohleresten zu reinigen.<br />
STEIGROHRDECKEL<br />
Steigrohrdeckel sind <strong>zur</strong> Vermeidung von Emissionen mit Wassertauchungen o<strong>der</strong> gleichwertigen<br />
Einrichtungen aus<strong>zur</strong>üsten; die Steigrohre sind regelmäßig zu reinigen.<br />
KOKSOFENBEDIENUNGSMASCHINEN<br />
Die Koksofenbedienungsmaschinen sind mit Einrichtungen zum Reinigen <strong>der</strong> Dichtflächen an den<br />
Ofentürrahmen aus<strong>zur</strong>üsten.<br />
KOKSOFENTÜREN<br />
Es sind Koksofentüren mit technisch gasdichtem Abschluss zu verwenden. Die Dichtleisten sind<br />
mit Fe<strong>der</strong>kraft o<strong>der</strong> mit technischen Einrichtungen, die eine gleiche Dichtwirkung erreichen, gegen<br />
den Kammerrahmen zu drücken. Die Dichtflächen <strong>der</strong> Koksofentüren sind regelmäßig zu reinigen.<br />
Die Möglichkeiten, die Emissionen durch eine Einzelkammerdruckregelung, Absaugung o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechende Maßnahmen weiter zu vermin<strong>der</strong>n, sind<br />
auszuschöpfen.<br />
KOKSDRÜCKEN<br />
Beim Koksdrücken sind die Abgase zu erfassen und einer Entstaubungseinrichtung zuzuführen;<br />
die staubförmigen Emissionen dürfen die Massenkonzentration 5 mg/m³ o<strong>der</strong> das<br />
Massenverhältnis 5 g je Mg Koks nicht überschreiten.<br />
KOKSKÜHLUNG<br />
Es sind Verfahren <strong>zur</strong> emissionsarmen Kühlung des Kokses einzusetzen, wie z.B. die trockene<br />
Kokskühlung; die staubförmigen Emissionen im Abgas <strong>der</strong> trockenen Kokskühlung dürfen die<br />
Massenkonzentration 15 mg/m³ und die staubförmigen Emissionen <strong>der</strong> nassen Kokskühlung das<br />
Massenverhältnis 10 g je Mg Koks nicht überschreiten.<br />
BETRIEBSANLEITUNG<br />
In einer Betriebsanleitung sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung beim Koksofenbetrieb<br />
festzulegen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> Dichtung <strong>der</strong> Öffnungen, <strong>zur</strong> Sicherstellung, dass nur ausgegarte<br />
Brände gedrückt werden, und <strong>zur</strong> Vermeidung des Austritts unverbrannter Gase in die<br />
Atmosphäre.<br />
KOHLEWERTSTOFFBETRIEBE<br />
Für Anlagen im Bereich <strong>der</strong> Kohlewertstoffbetriebe gelten die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nummern<br />
5.4.4.1m.2, 5.4.4.1p.1 und 5.4.4.4 entsprechend. Ist im Prozessgas neben Ammoniak auch<br />
Schwefelwasserstoff vorhanden, so ist bei Anwendung <strong>der</strong> Nachverbrennung das Abgas einer<br />
Schwefelsäure<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Schwefelgewinnungsanlage zuzuführen.<br />
AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />
KOKSKÜHLUNG<br />
Bei Altanlagen mit einer Nasslöscheinrichtung <strong>zur</strong> Kokskühlung dürfen die staubförmigen<br />
Emissionen des Löschturms das Massenverhältnis 25 g je Mg Koks nicht überschreiten. Bei einer<br />
Grun<strong>der</strong>neuerung <strong>der</strong> Kokskühlung sind die Anfor<strong>der</strong>ungen für Neuanlagen einzuhalten.<br />
5.4.2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe<br />
5.4.2.3 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 2.3:<br />
Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Zementklinker o<strong>der</strong> Zementen, soweit ausschließlich<br />
Brennstoffe <strong>der</strong> Nummer 1.2 verwendet werden<br />
LAGERUNG<br />
50 VSGA 01/2003