iso-NEWS - Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft eV
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Kerstin Blass: Pflegeeinrichtungen unter Veränderungsdruck<br />
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umreißen die Schwierigkeiten der Heimleitungen,<br />
den Personalbedarf <strong>für</strong> die Erbringung<br />
qualitativ hochwertiger Pflege wirklichkeitsnah<br />
abzubilden.<br />
Die Ermittlung des Personalbedarfs<br />
Ein Ausweg aus diesem Dilemma schien<br />
sich 2002 durch die Formulierung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetz<br />
(PQsG) abzuzeichnen.<br />
Nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
sollen, als Teil der Landesrahmenverträge<br />
nach §75 SGB-XI, landesweite<br />
Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs<br />
oder zur Bemessung der Pflegezeiten<br />
vereinbart werden. Die beteiligten Verhandlungspartner<br />
sind bislang allerdings zu<br />
keinen Ergebnissen gekommen, <strong>und</strong> obwohl<br />
die Vereinigungen der Leistungsanbieter<br />
an diesen Aushandlungsprozessen<br />
beteiligt sind, sind in manchen B<strong>und</strong>esländern<br />
die Verhandlungen noch nicht einmal<br />
aufgenommen worden. Es ist daher<br />
ein dringender Handlungsbedarf gegeben.<br />
Denn in der Konsequenz dominiert in<br />
den stationären Einrichtungen des Modellprogramms<br />
eine abwartende Haltung. Wie<br />
sich sowohl durch die quantitative Erhebung<br />
als auch in den qualitativen Interviews<br />
gezeigt hat, orientiert sich die überwiegende<br />
Zahl der Einrichtungsleitungen<br />
bei ihrer Personalbedarfsermittlung nach<br />
wie vor an den Personalanhaltszahlen, der<br />
Einsatz geeigneter Messverfahren zur Ermittlung<br />
des Personalbedarfs oder zur Bemessung<br />
der Pflegezeiten ist dagegen<br />
selten.<br />
Die Bedeutung des Gesamtbudgets<br />
Während die Entwicklung neuer oder aber<br />
der Einsatz bereits in der Diskussion befind-<br />
licher Messverfahren zur Ermittlung des<br />
Personalbedarfs in den stationären Einrichtungen<br />
noch aussteht, verschärft sich die<br />
Personaldiskussion in den Pflegesatzverhandlungen<br />
an einer ganz anderen Stelle.<br />
Nach den Erfahrungen (einzelner) Heimleitungen<br />
resultieren Probleme in den Pflegesatzverhandlungen<br />
längst nicht mehr primär<br />
aus der Verständigung auf eine bestimmte<br />
Personalmenge der Größenordnung<br />
X, sondern aus der Verständigung<br />
auf die mit dieser Personalmenge verb<strong>und</strong>enen<br />
Gesamtkosten. Dieses errechnet<br />
sich über die Personalzahlen <strong>und</strong> die zu<br />
Gr<strong>und</strong>e gelegten durchschnittlichen Jahresgehälter.<br />
Insbesondere die Einrichtungen<br />
des Modellprogramms, die fast alle<br />
tarifvertraglich bzw. an die Arbeitsvertragsrichtlinien<br />
(AVR) der evangelischen Kirche<br />
in Deutschland <strong>und</strong> der katholischen Kirche<br />
geb<strong>und</strong>en sind, laufen Gefahr, dass<br />
Ihnen durch diese Berechnungspraxis Finanzierungslücken<br />
entstehen. Nach einem<br />
Urteil des BSG vom 14.12.2000 sollen als<br />
besondere Gestehungskosten ein ungünstiger<br />
Alterskegel des Pflegepersonals <strong>und</strong><br />
nicht <strong>für</strong> alle Einrichtungsträger geltende<br />
Tarifbindungen nach der gesetzlichen Abkehr<br />
vom Kostenerstattungsprinzip gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
keine Berücksichtigung mehr finden<br />
können. Es bleibt daher abzuwarten,<br />
ob dieses Urteil nach In-Kraft-Treten des<br />
PQsG obsolet wird <strong>und</strong> die Kostenträger<br />
die tatsächlich anfallenden, einrichtungsspezifischen<br />
Personalkosten akzeptieren.<br />
Der schwankende Hilfebedarf<br />
Unabhängig davon, ob der quantitative<br />
Personalbedarf über die Personalanhaltszahlen<br />
oder über Messverfahren ermittelt<br />
wird, lässt sich als weitere Problematik <strong>für</strong><br />
<strong>iso</strong>-Mitteilungen Nr. 3/August 2004 41