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Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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Deutlich geringer als der aktuelle „Zwischenstand“ von durchschnittlich 79 Monaten <strong>Minijob</strong>-<br />

Beschäftigungsdauer ist die bisherige Verweildauer von ledigen <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur mit<br />

durchschnittlich 32 Monaten (2 Jahre, 8 Monate) sowie von geschiedenen <strong>Frauen</strong> mit 58 Monaten<br />

(4 Jahre, 10 Monate). Deutlich höher als bei Ledigen und Geschiedenen ist die bisherige<br />

Beschäftigungsdauer von verheirateten <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur:<br />

I Verheiratete <strong>Frauen</strong>: 85 Monate (7 Jahre, 1 Monat);<br />

I Verheiratete <strong>Frauen</strong> mit Pflegeaufgaben in der <strong>Familie</strong>: 99 Monate (8 Jahre, 3 Monate).<br />

Auch <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur, die <strong>im</strong> Erwerbsalter durch den Tod ihres Ehepartners verwitwet<br />

sind, sind bereits überdurchschnittlich lang (86 Monate) <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong>. Hier zeigen sich die existenziellen<br />

Armutsrisiken des <strong>Minijob</strong>s bereits während der Erwerbsphase, wenn die Frau durch<br />

Klebeeffekte des <strong>Minijob</strong>s sich und ihre <strong>Familie</strong> durch eigene Erwerbsarbeit nicht ernähren<br />

kann, weil sie aus dem „<strong>Minijob</strong>-Labyrinth“ nicht herauskommt.<br />

Eindrucksvolle Belege, dass das „Instrument <strong>Minijob</strong>“ die erwartete Brücken-Funktion nicht<br />

erfüllt, liefert auch die Analyse der objektiven Erwerbsverläufe jener <strong>Frauen</strong>, die früher in<br />

<strong>Minijob</strong>s pur beschäftigt waren (und heute nicht mehr): Im Anschluss an ihren <strong>Minijob</strong> hatten<br />

von diesen <strong>Frauen</strong> nur 14 % eine Vollzeitbeschäftigung, nur etwa ein Viertel (26 %) waren Teilzeit<br />

erwerbstätig (mit mindestens 20 Stunden pro Woche). Jedoch für 60 % der <strong>Frauen</strong> mit <strong>Minijob</strong><br />

pur war ihr <strong>Minijob</strong> keine Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die ein<br />

Einkommen zur Existenzsicherung (und Altersvorsorge) ermöglicht. Sie gingen aus dem <strong>Minijob</strong><br />

in die Arbeitslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit, kleine Teilzeit, Elternzeit, Rente o. Ä.<br />

<strong>Frauen</strong> mit einer früheren Tätigkeit <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur waren<br />

<strong>im</strong> Anschluss an ihren letzten <strong>Minijob</strong> …<br />

Vollzeit erwerbstätig: mind. 35 Std. pro Woche<br />

Teilzeit erwerbstätig mit 20 bis 34 Std. pro Woche<br />

Teilzeit erwerbstätig mit weniger als 20 Stunden<br />

Hausfrau/nicht erwerbstätig<br />

arbeitslos mit Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV)<br />

in Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Elternzeit<br />

in beruflicher Ausbildung/Lehre/Studium/Schule<br />

in Rente/Pension<br />

Selbstständig, freiberuflich tätig<br />

Gelegentlich oder unregelmäßig beschäftigt<br />

arbeitslos ohne Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV)<br />

in einer von der BA bezahlten Maßnahme<br />

krank/behindert<br />

Sonstiges<br />

1<br />

1<br />

2<br />

2<br />

2<br />

2<br />

3<br />

4<br />

8<br />

9<br />

11<br />

14<br />

15<br />

26<br />

60 %<br />

Kein Übergang in eine<br />

sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung zur eigenen<br />

Existenzsicherung<br />

0 20 40 60 80 100 %

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