Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
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Bis heute hat sich an der Erwerbssituation dieser früher in <strong>Minijob</strong>s pur tätigen <strong>Frauen</strong> kaum<br />
etwas verändert. 47 % sind nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt aktiv: 25 % der vormals <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong><br />
pur tätigen <strong>Frauen</strong> sind Hausfrau (15 %) oder arbeitslos gemeldet (10 %). Andere sind zurück<br />
in die Ausbildung (4 %), in Mutterschutz/Elternzeit (8 %) sowie 3 % in Rente. Und der Anteil<br />
jener, die nach einer Latenzzeit nach ihrem <strong>Minijob</strong> in eine reguläre sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche kamen, liegt auch nach mehreren<br />
Jahren nur um vier Prozentpunkte höher als unmittelbar nach dem <strong>Minijob</strong>. Für mehr als die<br />
Hälfte (58 %) aller vormals ausschließlich in <strong>Minijob</strong>s Beschäftigten hat der <strong>Minijob</strong> als Brücke in<br />
eine normale existenzsichernde Beschäftigungsform zweifelsfrei nicht funktioniert. Zu bedenken<br />
ist: Wenn eine Frau erst nach mehr als 5, 8 oder 10 Jahren Tätigkeit in einem <strong>Minijob</strong> pur<br />
ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bekommt, ist für diesen „Aufstieg“<br />
der <strong>Minijob</strong> kaum als funktionsfähige „Brücke“ anzusehen.<br />
<strong>Frauen</strong> mit einer früheren Tätigkeit <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur<br />
sind heute …<br />
Vollzeit erwerbstätig: mind. 35 Std. pro Woche<br />
Teilzeit erwerbstätig mit 20 bis 34 Std. pro Woche<br />
Teilzeit erwerbstätig mit weniger als 20 Stunden<br />
Hausfrau/nicht erwerbstätig<br />
arbeitslos mit Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV)<br />
in Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Elternzeit<br />
in beruflicher Ausbildung/Lehre/Studium/Schule<br />
in Rente/Pension<br />
Selbstständig, freiberuflich tätig<br />
Gelegentlich oder unregelmäßig beschäftigt<br />
arbeitslos ohne Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV)<br />
in einer von der BA bezahlten Maßnahme<br />
krank/behindert<br />
Sonstiges<br />
1<br />
1<br />
1<br />
2<br />
2<br />
3<br />
3<br />
4<br />
8<br />
8<br />
9<br />
16<br />
15<br />
28<br />
58 %<br />
Kein Übergang in eine<br />
sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung zur eigenen<br />
Existenzsicherung<br />
0 20 40 60 80 100 %<br />
Die statistische Zusammenhangsanalyse zeigt darüber hinaus, dass mit zunehmender Verweildauer<br />
<strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> der positive kausale Effekt des <strong>Minijob</strong>s für den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung <strong>im</strong>mer kleiner wird und der <strong>Minijob</strong> sogar negative kausale<br />
Wirkungen entfaltet: Unsere Befragung jener <strong>Frauen</strong>, die früher in einem <strong>Minijob</strong> pur beschäftigt<br />
waren, zeigt, dass eine lang andauernde <strong>Minijob</strong>tätigkeit die Chance auf eine sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung (zum Teil erheblich) reduziert. <strong>Minijob</strong>s haben bei mehrjähriger<br />
Verweildauer erhebliche dysfunktionale Effekte.<br />
Auffällig ist der Befund, dass diese negativen Effekte des <strong>Minijob</strong>s pur von den <strong>Frauen</strong> meist<br />
erst <strong>im</strong> Rückblick gesehen werden; während der <strong>Minijob</strong>-Tätigkeit dominieren die Anreizmotive<br />
und die opt<strong>im</strong>istische Erwartung, jederzeit bei Bedarf eine reguläre Stelle gemäß der<br />
eigenen Qualifikation bekommen zu können. Doch dies erweist sich als (Selbst-)Täuschung<br />
und Sch<strong>im</strong>äre.