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Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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In den sechziger Jahren wurde die abgabenfreie geringfügige Beschäftigung angesichts akuten<br />

Arbeitskräftemangels attraktiver gestaltet, um Hausfrauen, Rentner, Studierende sowie<br />

Nebentätige auch stundenweise zur Erwerbsarbeit zu mobilisieren. So war zwischen 1961 und<br />

1965 die Versicherungspflicht auf Beschäftigungen beschränkt, die mindestens 20 Wochenstunden<br />

(in Kranken- und Rentenversicherung) bzw. 24 Wochenstunden (Arbeitslosenversicherung)<br />

umfassten. Auf jeden Fall musste eine best<strong>im</strong>mte Entgelthöhe überschritten werden.<br />

Im Laufe der Jahrzehnte erhöhte sich diese monatliche Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM <strong>im</strong><br />

Jahre 1999. Insbesondere in den neunziger Jahren gewann die geringfügige Beschäftigung<br />

zunehmend an Bedeutung. Vor der umfangreichen Reform 1999 galt ein Arbeitnehmer als<br />

geringfügig beschäftigt, wenn seine monatlichen Einkünfte 630 DM (Westdeutschland) bzw.<br />

530 DM (Ostdeutschland) nicht überstiegen und seine wöchentliche Arbeitszeit weniger als<br />

15 Stunden betrug. Ein solches Arbeitsverhältnis war abgabenfrei – auch dann, wenn es sich<br />

um eine Nebenbeschäftigung zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

handelte. Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unterlagen der Pauschalabgabe<br />

mit einem Satz von 20 % durch den Arbeitgeber oder mussten <strong>im</strong> Rahmen der individuellen<br />

Einkommensbesteuerung vom Arbeitnehmer angegeben werden.<br />

Seitdem ist es zwe<strong>im</strong>al zu erheblichen Veränderungen <strong>im</strong> Bereich der geringfügigen Beschäftigung<br />

gekommen. Die am 1.4.1999 in Kraft getretene Neuregelung zur sozialversicherungs- und<br />

steuerrechtlichen Behandlung der geringfügig Beschäftigten sollte die zuvor diagnostizierte<br />

erhebliche Ausweitung dieser Beschäftigungsform eindämmen. Zum einen sollte die Verdrängung<br />

regulär sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze reduziert und ein weiteres Aufsplitten<br />

der Beschäftigungsverhältnisse verhindert werden. Daneben galt es, Einnahmeausfällen<br />

in der Sozialversicherung entgegenzuwirken. Durch die Neuregelung wurde zum einen die<br />

Pauschalabgabe des Arbeitgebers in Höhe von 22 % eingeführt, zum anderen wurden Nebentätigkeiten<br />

voll sozialversicherungspflichtig. Ein wichtiges Argument hierfür war, dass eine<br />

unterschiedliche Behandlung von zusätzlichen Einkünften aus einem Nebenjob gegenüber<br />

Überstunden, die <strong>im</strong> Haupterwerb geleistet wurden, sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Die<br />

Reform stieß auf große Skepsis, da befürchtet wurde, dass die geringfügige Beschäftigung<br />

sowohl für die Unternehmen als auch für die Beschäftigten wegen der höheren Abgabenbelastung<br />

an Attraktivität verlieren würde.<br />

Die <strong>im</strong> Vorfeld der Reform vielfach gehegten Befürchtungen, einzelne Dienstleistungssegmente<br />

(Zeitungszustellung, Teilbereiche der Gastronomie etc.) würden „zusammenbrechen“,<br />

fanden aber keine Bestätigung. Insgesamt stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten sogar<br />

weiter an, wobei tendenziell geringfügig Nebenerwerbstätige durch ausschließlich geringfügig<br />

Beschäftigte ersetzt wurden, die Änderung insgesamt also zu einer Arbeitsmarktintegration<br />

beitrug. Zudem wurden durch die Reform den Sozialversicherungen Einnahmen zugeführt.<br />

Dem weiteren Ziel, verheirateten <strong>Frauen</strong> die Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung<br />

zu erleichtern, kam man jedoch nicht näher.<br />

Nachdem also die Reform aus dem Jahr 1999 versuchte, geringfügige Beschäftigung in die<br />

Sozialversicherung einzubeziehen und diese Beschäftigungsform langfristig zurückzudrängen,<br />

ging die neue Reform vom 1.4.2003 genau den umgekehrten Weg. Ziel war es, den Arbeitsmarkt<br />

für geringfügig Beschäftigte flexibler zu machen und so neue Arbeitsplätze in diesem<br />

Segment entstehen zu lassen. Nach den Vorschlägen der Hartz-Kommission sollten <strong>Minijob</strong>s

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