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Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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Wesentliche Veränderungen bestanden 2003 darin, dass die Einkommensgrenze <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong><br />

von 325 auf 400 Euro angehoben und die Begrenzung der max<strong>im</strong>alen Arbeitszeit (15 Stunden<br />

pro Woche) ersatzlos gestrichen wurde. <strong>Minijob</strong>s sind vom Gesetzgeber nicht als dauerhaftes<br />

Beschäftigungsverhältnis und lebenslange Erwerbsform gedacht. Die vorrangige Legit<strong>im</strong>ation<br />

des Instruments <strong>Minijob</strong>s liegt in der arbeitsmarktpolitisch vorausgesetzten und angestrebten<br />

Brückenfunktion in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Impliziert<br />

ist 1.) ein zeitlich befristeter Verbleib in <strong>Minijob</strong>s, der <strong>im</strong> SGB IV zwar nicht formal definiert ist,<br />

aber sinnvollerweise kaum länger als ein, zwei oder drei Jahre dauern sollte; 2.) eine in der<br />

Regel (d. h. für die Mehrheit der <strong>Minijob</strong>-Beschäftigten) anschließende sozialversicherungspflichtige<br />

Erwerbstätigkeit.<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong><br />

Umfang der in <strong>Minijob</strong>s Beschäftigten: Im Jahr 2011 gab es in Deutschland 6,94 Millionen<br />

Beschäftigte in <strong>Minijob</strong>s in gewerblichen Unternehmen 3 sowie ca. 231.000 Beschäftigte in <strong>Minijob</strong>s<br />

in privaten Haushalten. 4 Die Zahl der in <strong>Minijob</strong>s Beschäftigten ist seit Jahren konstant<br />

hoch und nach den Reformen des Jahres 2003 noch einmal sprunghaft angestiegen. 2011 stieg<br />

ihre Zahl <strong>im</strong> gewerblichen Bereich gegenüber dem Vorjahreswert um 2,1 %, in Privathaushalten<br />

um 6,5 %. Beschäftigte in <strong>Minijob</strong>s sind in großem Umfang weiblich, mehr als zwei Drittel<br />

der ausschließlich geringfügig Beschäftigten sind <strong>Frauen</strong>. 5<br />

Während die allgemeine Erwerbsquote von <strong>Frauen</strong> niedriger liegt als die Erwerbsquote von<br />

Männern 6 , beträgt der Anteil von <strong>Frauen</strong> bei den gewerblichen <strong>Minijob</strong>s 62 %, in Privathaushalten<br />

sogar 91 %. 7<br />

Diese Entwicklung hängt eng mit den sozial- und steuerrechtlichen Regelungen für Verheiratete<br />

zusammen. Bleibt das Bruttoeinkommen des Zweitjobs des Hauptverdieners oder das<br />

Einkommen der „Zweitverdienerin“ bzw. des „Zweitverdieners“ (meist die Ehefrau) unter der<br />

Grenze, von 400 Euro, ist es einkommensteuerfrei, übersteigt es die <strong>Minijob</strong>-Grenze, unterliegt<br />

es ab dem ersten Euro (!) der Einkommensteuer. Der Grenzsteuersatz ergibt sich individuell<br />

je nach Haupteinkommen und familiärer Situation. Einen ähnlichen Effekt gibt es in der<br />

3 Branchenschwerpunkte von <strong>Minijob</strong>s sind Einzelhandel, Gastronomie, Gebäudereinigung, Garten-/Landschaftsbau,<br />

Gesundheit, Großhandel, Grundstücks-/Gebäudewesen, Erziehung und Unterricht.<br />

4 Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See/<strong>Minijob</strong>-Zentrale: Aktuelle Entwicklungen <strong>im</strong><br />

Bereich der geringfügigen Beschäftigung; II. Quartal 2011, S. 5–11. Stand 30. Juni 2011.<br />

5 Siehe Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten<br />

Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD:<br />

Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Drucksache 17/6382 vom 14.09.2011.<br />

6 Nach Daten von Eurostat betrugen <strong>im</strong> Jahr 2010 die Erwerbstätigenquoten (= Anteil der 20- bis 64-jährigen<br />

Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung) in Deutschland für Männer 80,1 %, für <strong>Frauen</strong> 69,6 %. Quelle:<br />

EUROSTAT (Abfrage vom 19.09.2011).<br />

7 Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See/<strong>Minijob</strong>-Zentrale: Aktuelle Entwicklungen <strong>im</strong><br />

Bereich der geringfügigen Beschäftigung; II. Quartal 2011, S. 10. Stand 30. Juni 2011.

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