Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
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Sozialversicherung, wo bei einem Einkommen oberhalb von 400 Euro die beitragsfreie Mitversicherung<br />
in der Krankenkasse des Ehepartners endet. 8<br />
Reformbedarf<br />
Der Koalitionsvertrag 2009 hebt die Notwendigkeit der Prüfung der geltenden <strong>Minijob</strong>-Regelungen<br />
hervor und benennt als Maßstab für die Reformen die Stärkung der Brückenfunktion<br />
in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 9 Besonderes Augenmerk<br />
richtet der Koalitionsvertrag auch auf das Ziel der Bekämpfung von Schwarzarbeit. 10<br />
Im Beschluss des Deutschen Bundestages zum Internationalen <strong>Frauen</strong>tag 2010 (Internationaler<br />
<strong>Frauen</strong>tag – Gleichstellung national und international durchsetzen, BTDrs. 17/901) wird dieser<br />
Gedanke weiterentwickelt und gleichstellungspolitisch konkretisiert: Die Bundesregierung<br />
wird aufgefordert, „die Bedingungen für berufliche Aufstiegsmöglichkeiten gerade für <strong>Frauen</strong> zu<br />
verbessern und den Übergang von Mini- und Midi-Jobs in existenzsichernde voll sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigungsverhältnisse zu unterstützen“. 11 Der Erste Gleichstellungsbericht<br />
der Bundesregierung war zu einer kritischen Beurteilung der Funktion und Folgen von <strong>Minijob</strong>s<br />
gekommen:<br />
„Problematisch sind <strong>Minijob</strong>s vor allem, wenn sie die ausschließliche Form der Erwerbsarbeit<br />
darstellen. […] <strong>Minijob</strong>s haben nur selten eine Brückenfunktion zur Vollzeitbeschäftigung<br />
und zu einem existenzsichernden individuellen Erwerbseinkommen.“ 12<br />
8 Bei einem Job in der sogenannten Gleitzone über 400 Euro (Midijobs) fallen neben dem Beitrag zur Krankenversicherung<br />
auch Beiträge zur Pflege- und zur Rentenversicherung an. Versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung<br />
sind die in der GKV versicherungspflichtigen Personen. Bei Midijobs wird ein vermindertes Einkommen<br />
zugrunde gelegt und darauf ein gleitend erhöhter Beitragssatz für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer<br />
angewandt. Konkret: Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone einen<br />
reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 400,01 Euro ca. 10 Prozent des Arbeitsentgelts<br />
und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 Prozent bei 800,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der<br />
Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen. Als „Sonderbeitrag“ wird in der GKV der Satz<br />
von 0,9 % genannt, den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst tragen müssen, während 14,6 % paritätisch<br />
vom Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeinehmer geleistet werden. Weitere Sonderbeitragssätze bzw.<br />
ein Mindestbeitragssatz gibt es nur für Selbstständige, die sich freiwillig in der GKV versichern wollen. Hier wird<br />
ein Einkommen von rund 1.920 Euro <strong>im</strong> Monat unterstellt, auf das dann der volle Beitragssatz der GKV angewandt<br />
wird.<br />
9 Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP (2009): Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. Dort heißt es auf Seite<br />
22/132 unter der Überschrift „Mini-Jobs“: „Wir wollen die Arbeitsanreize auch für gering entlohnte Beschäftigungsverhältnisse<br />
verbessern. Unser Ziel ist es, die Brückenfunktion von Mini- und Midi-Jobs in voll sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigungsverhältnisse zu stärken. Wir prüfen die Erhöhung und die Dynamisierung<br />
der Grenze sozialversicherungsfreier Mini-Jobs. Bei den Hinzuverdienstregeln sollen die Arbeitsanreize gestärkt<br />
werden.“<br />
10 „Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Durch Schwarzarbeit werden den sozialen Sicherungssystemen Einnahmen<br />
entzogen. Sie führt zu einem unfairen Wettbewerb besonders zu Lasten des Mittelstandes und der Beschäftigten<br />
in kleinen und mittleren Betrieben. Wir wollen daher Schwarzarbeit durch wirksame Kontrollen stärker<br />
bekämpfen und bessere Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen.“<br />
Ebd. S. 22/132.<br />
11 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode. Drucksache 17/901, S. 5.<br />
12 Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2011): Neue Wege – gleiche Chancen. Gleichstellung von<br />
<strong>Frauen</strong> und Männern <strong>im</strong> Erwerbsverlauf. Drucksache 17/6240, S. 142. Vgl. dort auch die Seiten 32, 42, 111f., 126,<br />
132 f., 141f.