Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
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Auch 78 % der verheirateten Rentnerinnen sagen, dass sie nicht <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> arbeiten, weil ihr<br />
Mann gut verdient, sondern führen andere Gründe an. Der <strong>Minijob</strong> ist für die meisten kein<br />
optionaler Zuverdienst, sondern dient der existenziellen Finanzierung: Das Haushaltnettoeinkommen<br />
(inklusive <strong>Minijob</strong>-Einkommen) liegt bei jedem fünften dieser Haushalte unter<br />
1.000 Euro; bei knapp der Hälfte unter 1.500 Euro. Bei jenen, die allein leben (verwitwet,<br />
geschieden, ledig), haben ein Drittel ein Haushaltsnettoeinkommen unter 1.000 Euro und<br />
zwei Drittel unter 1.500 Euro.<br />
<strong>Frauen</strong> mit Rente&<strong>Minijob</strong>:<br />
<strong>Familie</strong>nstand<br />
verheiratet, mit Ehepartner lebend<br />
46<br />
verheiratet, vom Ehepartner getrennt<br />
4<br />
geschieden<br />
18<br />
verwitwet<br />
25<br />
50 %<br />
ledig<br />
7<br />
0 20<br />
40 60 80 100 %<br />
Ein erheblicher Teil der <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> tätigen Rentnerinnen ist somit ökonomisch gezwungen,<br />
seine Rente durch Erwerbstätigkeit aufzubessern. Die dafür identifizierbaren Ursachen liegen<br />
vor allem in früheren Lebensphasen ihrer Erwerbs- und Partnerschaftsbiografie sowie – damit<br />
zusammenhängend – <strong>im</strong> sogenannten „Gender Pension Gap“:<br />
I <strong>Frauen</strong> mit Rente&<strong>Minijob</strong> gehören zumeist zur Wirtschaftswundergeneration und Generation<br />
der Babyboomer. Sie waren nach der Heirat und spätestens nach dem ersten Kind gar<br />
nicht mehr erwerbstätig, oder sie haben familienbedingt ihre Erwerbstätigkeit mehrere<br />
Jahre unterbrochen und sind erst nach 10, 15 oder 20 Jahren in den Arbeitsmarkt wieder in<br />
Form von Teilzeitarbeit oder geringfügiger Beschäftigung/<strong>Minijob</strong> eingestiegen.<br />
I Dieses zeitlich reduzierte und biografisch perforierte Erwerbsverhalten von <strong>Frauen</strong> dieser<br />
Generationen hat (in Westdeutschland) mehrere Ursachen: Bis 1977 sollte – entsprechend<br />
den damals geltenden Regelungen des BGB – die Ehefrau nur erwerbstätig sein, wenn sie<br />
dabei ihre familiären Pflichten nicht vernachlässigte. Bis 1986 konnten <strong>Frauen</strong> nach der<br />
Entbindung nur einen 8-wöchigen Mutterschaftschutz antreten und mussten anschließend<br />
wieder in Vollzeit arbeiten. Erst <strong>im</strong> Jahr 1986 wurde ein Erziehungsurlaub eingeführt. Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />
standen nur eingeschränkt zur Verfügung. Seit 1996 gibt es in<br />
Deutschland aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts einen Rechtsanspruch auf<br />
einen Kindergartenplatz für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zum Schuleintritt. 40<br />
40 Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr ist formuliert in<br />
SGB VIII – § 24.