Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
I.<br />
Einführung<br />
„<strong>Minijob</strong>s“ oder „400-Euro-Jobs“ sind eine Sonderform der abhängigen Erwerbstätigkeit, in der<br />
geringfügig Beschäftigte von der Einkommensteuer ebenso wie von der Sozialversicherung<br />
freigestellt sind. Dies gilt – bis zur Grenze von 400 Euro <strong>im</strong> Monat aus geringfügiger Beschäftigung<br />
– sowohl für einen <strong>Minijob</strong> als alleinige Beschäftigung als auch für Nebentätigkeiten<br />
zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Darüber hinaus ist geringfügige<br />
Beschäftigung <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> auch für Zweitverdiener/-innen in Paarhaushalten unabhängig<br />
von der Höhe des Einkommens des Ehepartners steuer- und sozialversicherungsfrei. 1<br />
Das arbeitsmarktpolitische Instrument der <strong>Minijob</strong>s wurde ursprünglich mit Blick auf spezifische<br />
Zwecke und Zielgruppen geschaffen und 2003 <strong>im</strong> Zuge des Zweiten Gesetzes für moderne<br />
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) weiterentwickelt. <strong>Minijob</strong>s sollten (für Langzeitarbeitslose<br />
und für <strong>Frauen</strong> nach einer längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechung)<br />
eine Brücke in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein.<br />
Für bereits abgesicherte Erwerbstätige sollte Hinzuverdienst unbürokratisch möglich sein,<br />
um damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen. 2<br />
Nebenverdienste sollten gerade auch für Auszubildende/Studierende und Rentnerinnen und<br />
Rentner mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden sein: <strong>Minijob</strong>s vor der Erwerbsphase<br />
parallel zur Ausbildung sowie nach der Erwerbsphase als zusätzliches Einkommen zur Rente/<br />
Pension sollten es leichter machen, staatliche Transferleistungen durch eigenes Einkommen<br />
aufzustocken. Ähnliches galt für die Bezieher und Bezieherinnen von SGB-II-Leistungen.<br />
<strong>Minijob</strong>s waren explizit auch als Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit konzipiert:<br />
Die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Begünstigung sollte in der Beschäftigungsform<br />
der <strong>Minijob</strong>s Anreize für die Aufnahme von Schwarzarbeit abbauen.<br />
1 Im Gegensatz zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber für die bei ihnen geringfügig<br />
Beschäftigten Beiträge zur Sozialversicherung und eine Einkommensteuerpauschale abführen. Aktuell beläuft<br />
sich die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber auf ca. 30 Prozent des Bruttolohnes: 15 Prozent Rentenversicherung,<br />
13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Einkommensteuer, Umlagen für Entgeltfortzahlung <strong>im</strong> Krankheitsfall<br />
etc. Diese Lohnnebenkosten liegen um ca. 10 Prozentpunkte höher als die Arbeitgeberbeiträge zur<br />
Sozialversicherung bei regulären Beschäftigungsverhältnissen. Abgesehen von den Sonderregeln bei der Einkommensteuer<br />
und Sozialversicherung bestehen für <strong>Minijob</strong>s keine Unterschiede <strong>im</strong> Verhältnis zu regulärer<br />
Beschäftigung. Es gelten alle arbeitsrechtlichen Regelungen, insbesondere Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung<br />
<strong>im</strong> Krankheitsfall. Trotz der Arbeitgeberzahlungen begründet ein <strong>Minijob</strong> allein allerdings keine Versicherungsverhältnis<br />
in der Krankenkasse und in der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur sehr geringe<br />
Ansprüche erworben. Werden von derselben Person mehrere geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen<br />
ausgeübt, so sind diese grundsätzlich zusammenzurechnen.<br />
2 Neben den bereits abgesicherten Erwerbstätigen wurde die Hinzuverdienstmöglichkeit auch für Ehefrauen diskutiert,<br />
die über ihren Mann ökonomisch und sozialversicherungsrechtlich abgesichert sind. Wie sehr diese Hinzuverdienstmöglichkeit<br />
aus heutiger Perspektive als gleichstellungspolitisch überholt anzusehen ist, ist Schwerpunktthema<br />
der vorliegenden Studie.