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Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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<strong>Frauen</strong> mit einer früheren Tätigkeit <strong>im</strong> Job&<strong>Minijob</strong> pur sind heute ...<br />

Vollzeit erwerbstätig: mind. 35 Std. pro Woche<br />

Teilzeit erwerbstätig mit 20 bis 34 Std. pro Woche<br />

30<br />

42<br />

72 %<br />

Teilzeit erwerbstätig mit weniger als 20 Stunden<br />

7<br />

nur Hausfrau/nicht erwerbstätig<br />

1<br />

arbeitslos mit Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV)<br />

5<br />

in Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Elternzeit<br />

7<br />

in beruflicher Ausbildung/Lehre/Studium/Schule<br />

1<br />

Rente/Pension<br />

4<br />

selbstständig, freiberuflich tätig<br />

gelegentlich oder unregelmäßig beschäftigt<br />

krank/behindert<br />

1<br />

1<br />

2<br />

0 20 40 60 80 100 %<br />

Für <strong>Frauen</strong> mit Job&<strong>Minijob</strong> entfaltet der <strong>Minijob</strong> ähnliche Klebeeffekte (wie bei <strong>Frauen</strong> mit<br />

<strong>Minijob</strong> pur) und ist eine parallele Dauererwerbstätigkeit. So ist die aktuelle Nettogesamtbeschäftigung<br />

von derzeit <strong>im</strong> Job&<strong>Minijob</strong> tätigen <strong>Frauen</strong> 84 Monate (<strong>Minijob</strong> pur: 79 Monate).<br />

Fast ein Drittel (32 %) der <strong>Frauen</strong> ist seit mehr als 9 Jahren <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong>; mehr als die Hälfte (53 %)<br />

mehr als 5 Jahre. Insofern gibt es auch hier einen Klebeeffekt, doch dieser hat für diese <strong>Frauen</strong><br />

keine einengende und die Erwerbsoptionen min<strong>im</strong>ierende Wirkung, weil die <strong>Frauen</strong> hauptsächlich<br />

in einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind. Negative Auswirkungen<br />

auf die eigenständige Alterssicherung hat der Job&<strong>Minijob</strong> kaum, da diese <strong>Frauen</strong><br />

über ihre Hauptbeschäftigung auf das eigene Rentenkonto einzahlen. Kritisch zu diskutieren<br />

wäre allerdings, warum als Ergänzung zu einer bestehenden sozialversicherungs- und steuerpflichtigen<br />

Beschäftigung die dauerhafte Praxis einer von Steuern und Sozialversicherung<br />

befreiten geringfügigen Beschäftigung gewährt wird. Offenbar wollen die <strong>Frauen</strong> mehr Stunden<br />

als in ihrer regulären Beschäftigung arbeiten; aber offenbar wird ihnen diese Stundenaufstockung<br />

nicht gewährt oder die Rahmenbedingungen sind für sie ungünstig bzw. nicht<br />

akzeptabel.

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