Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
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Ein erheblicher Faktor für den Klebeeffekt <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> ist die beitragsfreie Mitversicherung<br />
in der Krankenkasse bei ihrem Partner:<br />
I Bei <strong>Frauen</strong> mit Job&<strong>Minijob</strong> beträgt der Anteil der selbst Krankenversicherten 95 %<br />
(bei Verheirateten 92 %; bei nicht Verheirateten 99 %).<br />
I Doch von den verheirateten <strong>Frauen</strong> mit <strong>Minijob</strong> pur sind nur 13 % selbst krankenver sichert;<br />
87 % sind über ihren Partner krankenversichert. Sie hätten den Übertritt in eine eigene<br />
Krankenversicherung noch vor sich. Das signalisiert, wie sehr die Krankenmitver sicherung<br />
zum Klebeeffekt und zur Selbstbindung der <strong>Frauen</strong> an den <strong>Minijob</strong> pur beiträgt.<br />
I Selbst bei Auszubildenden (Studium&<strong>Minijob</strong>) ist der Anteil der selbst Krankenversicherten<br />
mit 29 % deutlich höher als bei jenen <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur.<br />
Beschäftigungsumfang<br />
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur beträgt etwa 10 Stunden:<br />
I 90 % der <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur arbeiten weniger als 20 Stunden pro Woche und liegen damit<br />
unter der früher geltenden <strong>Minijob</strong>-Obergrenze von max<strong>im</strong>al 20 Stunden pro Woche;<br />
I 77 % der <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche. Sie liegen damit<br />
unter der in den neunziger Jahren eingeführten und bis 2003 geltenden Stundenobergrenze<br />
von max<strong>im</strong>al 15 Stunden pro Woche 31 ;<br />
I 54 % arbeiten bis zu 10 Stunden pro Woche;<br />
I 19 % arbeiten bis zu 6 Stunden pro Woche.<br />
Dass die Mehrheit der <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> höchstens 10 Stunden pro Woche arbeitet, kann<br />
psychologisch erklären, dass aus der subjektiven Perspektive der <strong>Frauen</strong> eine sozialversicherungspflichtige<br />
Tätigkeit <strong>im</strong> Vergleich zum <strong>Minijob</strong> „overdone“ erscheint. Wenn 44 % der<br />
<strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> mit einer Arbeitszeit von max. 10 Stunden sagen, dass sie einen <strong>Minijob</strong><br />
angenommen haben, weil sie „keine bessere Alternative“ hatten, schwingt darin eine gewisse<br />
gefühlte Passgenauigkeit mit.<br />
Die faktische wöchentliche Arbeitszeit von <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur zeigt auch, dass die Abschaffung<br />
der 15-Stunden-Begrenzung (früher 20 Stunden) nicht zu einem rapiden Anstieg des<br />
Arbeitsumfangs geführt hat. Das bedeutet mit Blick auf eine künftige <strong>Minijob</strong>reform, dass die<br />
Wiedereinführung einer Stundenobergrenze allein die gleichstellungspolitische Risikokonstellation<br />
des <strong>Minijob</strong>s nicht wirksam ändern könnte.<br />
31 Siehe dazu Kapitel Historie gesetzlicher Regelungen zu <strong>Minijob</strong>s „Historie gesetzlicher Regelungen zu <strong>Minijob</strong>s“.