Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
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I Damit kommen zum pauschalen Abgabensatz von 30 Prozent noch 0,67 Prozent Umlagen<br />
zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft hinzu.<br />
I Für Rentnerinnen und Rentner, die noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine<br />
Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
als Vollrente erhalten, beträgt die Hinzuverdienstgrenze ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße,<br />
das sind aktuell 350 € und nicht wie bei anderen <strong>Minijob</strong>-Beschäftigten 400 €. Für den<br />
Bezug von sogenannten Teilrenten gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Beschäftigte<br />
Rentnerinnen und Rentner nach Vollendung des 65. Lebensjahres können unbegrenzt hinzuverdienen.<br />
Eine Anrechnung auf die Rente findet nicht mehr statt.<br />
I Auch geringfügig Beschäftigten steht ein gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen<br />
Urlaub <strong>im</strong> Jahr zu, der anteilig gewährt wird. Sofern für die entsprechende Branche ein Tarifvertrag<br />
existiert und dieser anwendbar ist, kann der Urlaubsanspruch auch höher sein. Wird<br />
<strong>im</strong> Betrieb allen anderen Arbeitnehmern ein zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt, so ist dieses<br />
auch an geringfügig Beschäftigte zu zahlen. Gleiches gilt für andere Sonderzahlungen, beispielsweise<br />
Weihnachtsgeld.<br />
I Im Zuge der <strong>Minijob</strong>reform wurden die Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten<br />
gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern <strong>im</strong> gewerblichen Bereich mit<br />
besonderen Vergünstigungen ausgestattet. Die Abgaben bei 400-Euro-<strong>Minijob</strong>s in Privathaushalten<br />
sind geringer. Hierfür zahlen Arbeitgeber nur max<strong>im</strong>al 14,27 Prozent des Verdienstes.<br />
Das sind je 5 Prozent zur Renten- und Krankenversicherung, 1,6 Prozent zur<br />
gesetzlichen Unfallversicherung, 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen<br />
bei Krankheit und Mutterschaft sowie gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche<br />
Pauschalsteuer. Die <strong>Minijob</strong>-Beschäftigten in Privathaushalten waren von der Erhöhung der<br />
Pauschalabgaben zum 1. Juli 2006 nicht betroffen. Bei <strong>Minijob</strong>s in Privathaushalten können<br />
Arbeitgeber auch noch Steuern sparen: 20 Prozent der Kosten, max<strong>im</strong>al 510 Euro können<br />
jährlich von der Steuer abgesetzt werden.<br />
I Mit der Einführung der 400-Euro-Jobs hat die Bundesregierung auch die Zuständigkeit in<br />
den öffentlichen Verwaltungen vereinfacht. Waren für die Anmelde- und Abgabeverfahren<br />
vorher die Krankenkassen und Finanzämter zuständig, brauchen Firmen und Haushalte ihre<br />
Saison- und Aushilfskräfte nunmehr nur noch einer einzigen Stelle zu melden – der Mini-<br />
Job-Zentrale in Cottbus, die von der Bundesknappschaft – seit Oktober 2005 „Knappschaft<br />
Bahn See“ – betrieben wird. An sie zahlen die Arbeitgeber die einheitliche Abgabenpauschale<br />
für Steuern, Renten- und Krankenversicherung. Die Beiträge zur Rentenversicherung fließen<br />
in den allgemeinen Rententopf, die Beiträge zur Krankenversicherung werden zugunsten des<br />
Risikostrukturausgleichs an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weitergeleitet.<br />
Die Pauschalsteuer wird anteilig an die Länder und Gemeinden, in denen die Steuerpflichtigen<br />
ihren Wohnsitz haben, nach den für die Verteilung des Aufkommens an der Einkommensteuer<br />
maßgeblichen Vorschriften weitergeleitet.<br />
Im November 2011 haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU und FDP darauf verständigt,<br />
dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem <strong>Minijob</strong> künftig bis zu 450 Euro<br />
monatlich statt wie bisher 400 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen können.<br />
Die Koalitionsfraktionen beschlossen außerdem, dass <strong>Minijob</strong>-Beschäftigte durch eigene<br />
Einzahlungen ihre Renten ansprüche verbessern und die Riester-Förderung in Anspruch nehmen<br />
können.