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Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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I Damit kommen zum pauschalen Abgabensatz von 30 Prozent noch 0,67 Prozent Umlagen<br />

zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft hinzu.<br />

I Für Rentnerinnen und Rentner, die noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine<br />

Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit<br />

als Vollrente erhalten, beträgt die Hinzuverdienstgrenze ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße,<br />

das sind aktuell 350 € und nicht wie bei anderen <strong>Minijob</strong>-Beschäftigten 400 €. Für den<br />

Bezug von sogenannten Teilrenten gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Beschäftigte<br />

Rentnerinnen und Rentner nach Vollendung des 65. Lebensjahres können unbegrenzt hinzuverdienen.<br />

Eine Anrechnung auf die Rente findet nicht mehr statt.<br />

I Auch geringfügig Beschäftigten steht ein gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen<br />

Urlaub <strong>im</strong> Jahr zu, der anteilig gewährt wird. Sofern für die entsprechende Branche ein Tarifvertrag<br />

existiert und dieser anwendbar ist, kann der Urlaubsanspruch auch höher sein. Wird<br />

<strong>im</strong> Betrieb allen anderen Arbeitnehmern ein zusätzliches Urlaubsgeld gezahlt, so ist dieses<br />

auch an geringfügig Beschäftigte zu zahlen. Gleiches gilt für andere Sonderzahlungen, beispielsweise<br />

Weihnachtsgeld.<br />

I Im Zuge der <strong>Minijob</strong>reform wurden die Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten<br />

gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern <strong>im</strong> gewerblichen Bereich mit<br />

besonderen Vergünstigungen ausgestattet. Die Abgaben bei 400-Euro-<strong>Minijob</strong>s in Privathaushalten<br />

sind geringer. Hierfür zahlen Arbeitgeber nur max<strong>im</strong>al 14,27 Prozent des Verdienstes.<br />

Das sind je 5 Prozent zur Renten- und Krankenversicherung, 1,6 Prozent zur<br />

gesetzlichen Unfallversicherung, 0,67 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen<br />

bei Krankheit und Mutterschaft sowie gegebenenfalls 2 Prozent einheitliche<br />

Pauschalsteuer. Die <strong>Minijob</strong>-Beschäftigten in Privathaushalten waren von der Erhöhung der<br />

Pauschalabgaben zum 1. Juli 2006 nicht betroffen. Bei <strong>Minijob</strong>s in Privathaushalten können<br />

Arbeitgeber auch noch Steuern sparen: 20 Prozent der Kosten, max<strong>im</strong>al 510 Euro können<br />

jährlich von der Steuer abgesetzt werden.<br />

I Mit der Einführung der 400-Euro-Jobs hat die Bundesregierung auch die Zuständigkeit in<br />

den öffentlichen Verwaltungen vereinfacht. Waren für die Anmelde- und Abgabeverfahren<br />

vorher die Krankenkassen und Finanzämter zuständig, brauchen Firmen und Haushalte ihre<br />

Saison- und Aushilfskräfte nunmehr nur noch einer einzigen Stelle zu melden – der Mini-<br />

Job-Zentrale in Cottbus, die von der Bundesknappschaft – seit Oktober 2005 „Knappschaft<br />

Bahn See“ – betrieben wird. An sie zahlen die Arbeitgeber die einheitliche Abgabenpauschale<br />

für Steuern, Renten- und Krankenversicherung. Die Beiträge zur Rentenversicherung fließen<br />

in den allgemeinen Rententopf, die Beiträge zur Krankenversicherung werden zugunsten des<br />

Risikostrukturausgleichs an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weitergeleitet.<br />

Die Pauschalsteuer wird anteilig an die Länder und Gemeinden, in denen die Steuerpflichtigen<br />

ihren Wohnsitz haben, nach den für die Verteilung des Aufkommens an der Einkommensteuer<br />

maßgeblichen Vorschriften weitergeleitet.<br />

Im November 2011 haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU und FDP darauf verständigt,<br />

dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem <strong>Minijob</strong> künftig bis zu 450 Euro<br />

monatlich statt wie bisher 400 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen können.<br />

Die Koalitionsfraktionen beschlossen außerdem, dass <strong>Minijob</strong>-Beschäftigte durch eigene<br />

Einzahlungen ihre Renten ansprüche verbessern und die Riester-Förderung in Anspruch nehmen<br />

können.

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