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Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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5.2 Reformvorschläge<br />

Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung kommt nach Sichtung der Forschungsergebnisse<br />

zu dem Befund: „Für Unternehmen und Beschäftigte werden Fehlanreize gesetzt,<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in wenig zukunftsträchtige <strong>Minijob</strong>s aufzuteilen.<br />

Die Entscheidung für eine längere Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung betrifft vor<br />

allem <strong>Frauen</strong> und ist mit langfristigen biografischen Nachteilen verbunden. Wünsche nach<br />

einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit können nicht realisiert und eine eigenständige<br />

soziale Sicherung nicht aufgebaut werden. Durch die geringen Aufstiegschancen werden<br />

individuelle Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten. Hinzu kommt, dass die Kosten dieser<br />

Beschäftigungsverhältnisse, vor allem die geringe eigenständige Alterssicherung, sozialisiert<br />

und in die Zukunft verlagert werden. Ziel muss es daher sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig<br />

zu machen.“ 65<br />

Angesichts dieser Fehlanreizstrukturen und der finanziellen und beruflichen Risiken für<br />

<strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Lebenslauf fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Frauen</strong>rates die<br />

Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze und die Einführung einer Sozialversicherungspflicht<br />

ab dem ersten Euro. 66<br />

Die Forderungen des Ersten Gleichstellungsberichts und Erwartungen der <strong>Frauen</strong>verbände<br />

sind ebenso wie die Arbeitsmarktstudien eingeflossen in den Reformvorschlag des DGB-<br />

Bundesvorstands 2012 67 . Der DGB fordert, den Teilzeitarbeitsmarkt so umzugestalten, dass<br />

das Arbeitspotenzial erhalten bleibt, während die Nachteile der Sonderform abgebaut werden.<br />

Es wird sich lohnen, die Einzelvorschläge – Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Rechtsanspruch<br />

auf eine Arbeitszeiterhöhung bzw. einen Vollzeitarbeitsplatz analog zum bestehenden Recht<br />

auf Teilzeitarbeit, Erweiterung der Gleitzone, die derzeit <strong>im</strong> Einkommensbereich zwischen<br />

400 bis 800 Euro gilt, auf die Einkommen von 0 bis 800 Euro, verpflichtende Einführung des<br />

Faktorverfahrens (Steuerklasse IV/IV mit Faktor 1), wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind,<br />

Beschränkung der Möglichkeit der kurzzeitigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1, Punkt 2 SGB IV<br />

(50 Tage <strong>im</strong> Jahr) auf Schülerinnen und Schüler und Studierende ... – <strong>im</strong> Lichte der hier vorgelegten<br />

Ergebnisse näher zu prüfen.<br />

65 1. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2011, S. 242.<br />

66 Vgl. Deutscher <strong>Frauen</strong>rat 2010: <strong>Minijob</strong>s – Wege in die Armut. Kann sich unsere Gesellschaft <strong>Minijob</strong>s leisten?<br />

Positionspapier des Deutschen <strong>Frauen</strong>rates zu <strong>Minijob</strong>s, beschlossen auf der Mitgliederversammlung. S. 6.<br />

67 DGB-Bundesvorstand (2012): DGB-Vorschlag zur Neuordnung von Kleinstarbeitsverhältnissen hin zur sozialen<br />

Sicherung von Teilzeitarbeit. Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 06.03.2012, S.2–4.

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