Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
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5.2 Reformvorschläge<br />
Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung kommt nach Sichtung der Forschungsergebnisse<br />
zu dem Befund: „Für Unternehmen und Beschäftigte werden Fehlanreize gesetzt,<br />
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in wenig zukunftsträchtige <strong>Minijob</strong>s aufzuteilen.<br />
Die Entscheidung für eine längere Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung betrifft vor<br />
allem <strong>Frauen</strong> und ist mit langfristigen biografischen Nachteilen verbunden. Wünsche nach<br />
einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit können nicht realisiert und eine eigenständige<br />
soziale Sicherung nicht aufgebaut werden. Durch die geringen Aufstiegschancen werden<br />
individuelle Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten. Hinzu kommt, dass die Kosten dieser<br />
Beschäftigungsverhältnisse, vor allem die geringe eigenständige Alterssicherung, sozialisiert<br />
und in die Zukunft verlagert werden. Ziel muss es daher sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig<br />
zu machen.“ 65<br />
Angesichts dieser Fehlanreizstrukturen und der finanziellen und beruflichen Risiken für<br />
<strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Lebenslauf fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen <strong>Frauen</strong>rates die<br />
Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze und die Einführung einer Sozialversicherungspflicht<br />
ab dem ersten Euro. 66<br />
Die Forderungen des Ersten Gleichstellungsberichts und Erwartungen der <strong>Frauen</strong>verbände<br />
sind ebenso wie die Arbeitsmarktstudien eingeflossen in den Reformvorschlag des DGB-<br />
Bundesvorstands 2012 67 . Der DGB fordert, den Teilzeitarbeitsmarkt so umzugestalten, dass<br />
das Arbeitspotenzial erhalten bleibt, während die Nachteile der Sonderform abgebaut werden.<br />
Es wird sich lohnen, die Einzelvorschläge – Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Rechtsanspruch<br />
auf eine Arbeitszeiterhöhung bzw. einen Vollzeitarbeitsplatz analog zum bestehenden Recht<br />
auf Teilzeitarbeit, Erweiterung der Gleitzone, die derzeit <strong>im</strong> Einkommensbereich zwischen<br />
400 bis 800 Euro gilt, auf die Einkommen von 0 bis 800 Euro, verpflichtende Einführung des<br />
Faktorverfahrens (Steuerklasse IV/IV mit Faktor 1), wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind,<br />
Beschränkung der Möglichkeit der kurzzeitigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1, Punkt 2 SGB IV<br />
(50 Tage <strong>im</strong> Jahr) auf Schülerinnen und Schüler und Studierende ... – <strong>im</strong> Lichte der hier vorgelegten<br />
Ergebnisse näher zu prüfen.<br />
65 1. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2011, S. 242.<br />
66 Vgl. Deutscher <strong>Frauen</strong>rat 2010: <strong>Minijob</strong>s – Wege in die Armut. Kann sich unsere Gesellschaft <strong>Minijob</strong>s leisten?<br />
Positionspapier des Deutschen <strong>Frauen</strong>rates zu <strong>Minijob</strong>s, beschlossen auf der Mitgliederversammlung. S. 6.<br />
67 DGB-Bundesvorstand (2012): DGB-Vorschlag zur Neuordnung von Kleinstarbeitsverhältnissen hin zur sozialen<br />
Sicherung von Teilzeitarbeit. Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 06.03.2012, S.2–4.