Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
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diesem Lebensabschnitt (noch) nicht verheiratet und damit in keinem (ehe-)partnerschaftlichen<br />
Rollenarrangement. In dieser Lebensphase können die für Verheiratete attraktiven<br />
Anreizstrukturen, wie die Mitversicherung in der Krankenversicherung des Partners, ihre<br />
Wirkung nicht entfalten (ein Teil der Studierenden ist noch über die Eltern krankenversichert<br />
und ist <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> befristet beschäftigt). Zum anderen erzeugt eine Tätigkeit <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> bei<br />
Studierenden nicht das Stigma der „<strong>Minijob</strong>berin“ und nicht das Image einer „unqualifizierten<br />
Fachkraft“. Das gründet in der völlig anderen Funktion des <strong>Minijob</strong>s in der Phase der Ausbildung:<br />
Während der Ausbildung dient der <strong>Minijob</strong> pr<strong>im</strong>är dazu, den Lebensunterhalt mit zu<br />
finanzieren. Darüber hinaus ist das Motiv für Auszubildende auch ein erster Kontakt mit dem<br />
Erwerbssystem – in der Regel aber unabhängig von der Branche und ihrer eigenen Ausbildungsprofession.<br />
Der Zweck des <strong>Minijob</strong>s in dieser Lebensphase ist nicht die Brücke in ein<br />
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.<br />
Zu beachten ist, dass der <strong>Minijob</strong> parallel zur Ausbildung einen begrenzten Zeithorizont hat.<br />
Das zeigt sich u. a. darin, dass die durchschnittliche Nettoerwerbstätigkeit von <strong>Frauen</strong> mit<br />
Studium&<strong>Minijob</strong> 40 Monate (3 Jahre, 4 Monate) beträgt.<br />
<strong>Frauen</strong> mit einer früheren Tätigkeit <strong>im</strong> Studium&<strong>Minijob</strong> sind heute …<br />
Vollzeit erwerbstätig: mind. 35 Std. pro Woche 30<br />
Teilzeit erwerbstätig mit 20 bis 34 Std. pro Woche 7<br />
37 %<br />
Teilzeit erwerbstätig mit weniger als 20 Stunden 5<br />
Nur Hausfrau/nicht erwerbstätig 2<br />
79 %<br />
arbeitslos mit Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV) 3<br />
in Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Elternzeit 7<br />
in beruflicher Ausbildung/Lehre/Studium/Schule 42<br />
gelegentlich oder unregelmäßig beschäftigt 1<br />
arbeitslos ohne Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV) 1<br />
in einer von der BA bezahlten Maßnahme 1<br />
krank/behindert 1<br />
0 20 40 60<br />
80 100 %<br />
<strong>Frauen</strong> mit Job&<strong>Minijob</strong><br />
Auch für <strong>Frauen</strong>, die parallel zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupterwerbstätigkeit<br />
einen <strong>Minijob</strong> haben oder hatten (Job&<strong>Minijob</strong>), hat der <strong>Minijob</strong> in Bezug auf den weiteren<br />
Erwerbsverlauf in der Regel keine negativen Konsequenzen: 42 % der früheren Job&<strong>Minijob</strong>beschäftigten<br />
<strong>Frauen</strong> sind heute in Vollzeit beschäftigt, 30 % in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden<br />
pro Woche erwerbstätig. Auch hier ist der Anteil jener, die arbeitslos oder aus dem<br />
Erwerbssystem ausgeschieden sind, sehr gering.