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Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...

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diesem Lebensabschnitt (noch) nicht verheiratet und damit in keinem (ehe-)partnerschaftlichen<br />

Rollenarrangement. In dieser Lebensphase können die für Verheiratete attraktiven<br />

Anreizstrukturen, wie die Mitversicherung in der Krankenversicherung des Partners, ihre<br />

Wirkung nicht entfalten (ein Teil der Studierenden ist noch über die Eltern krankenversichert<br />

und ist <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> befristet beschäftigt). Zum anderen erzeugt eine Tätigkeit <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> bei<br />

Studierenden nicht das Stigma der „<strong>Minijob</strong>berin“ und nicht das Image einer „unqualifizierten<br />

Fachkraft“. Das gründet in der völlig anderen Funktion des <strong>Minijob</strong>s in der Phase der Ausbildung:<br />

Während der Ausbildung dient der <strong>Minijob</strong> pr<strong>im</strong>är dazu, den Lebensunterhalt mit zu<br />

finanzieren. Darüber hinaus ist das Motiv für Auszubildende auch ein erster Kontakt mit dem<br />

Erwerbssystem – in der Regel aber unabhängig von der Branche und ihrer eigenen Ausbildungsprofession.<br />

Der Zweck des <strong>Minijob</strong>s in dieser Lebensphase ist nicht die Brücke in ein<br />

sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.<br />

Zu beachten ist, dass der <strong>Minijob</strong> parallel zur Ausbildung einen begrenzten Zeithorizont hat.<br />

Das zeigt sich u. a. darin, dass die durchschnittliche Nettoerwerbstätigkeit von <strong>Frauen</strong> mit<br />

Studium&<strong>Minijob</strong> 40 Monate (3 Jahre, 4 Monate) beträgt.<br />

<strong>Frauen</strong> mit einer früheren Tätigkeit <strong>im</strong> Studium&<strong>Minijob</strong> sind heute …<br />

Vollzeit erwerbstätig: mind. 35 Std. pro Woche 30<br />

Teilzeit erwerbstätig mit 20 bis 34 Std. pro Woche 7<br />

37 %<br />

Teilzeit erwerbstätig mit weniger als 20 Stunden 5<br />

Nur Hausfrau/nicht erwerbstätig 2<br />

79 %<br />

arbeitslos mit Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV) 3<br />

in Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Elternzeit 7<br />

in beruflicher Ausbildung/Lehre/Studium/Schule 42<br />

gelegentlich oder unregelmäßig beschäftigt 1<br />

arbeitslos ohne Arbeitslosengeld 1 oder 2 (Hartz IV) 1<br />

in einer von der BA bezahlten Maßnahme 1<br />

krank/behindert 1<br />

0 20 40 60<br />

80 100 %<br />

<strong>Frauen</strong> mit Job&<strong>Minijob</strong><br />

Auch für <strong>Frauen</strong>, die parallel zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Haupterwerbstätigkeit<br />

einen <strong>Minijob</strong> haben oder hatten (Job&<strong>Minijob</strong>), hat der <strong>Minijob</strong> in Bezug auf den weiteren<br />

Erwerbsverlauf in der Regel keine negativen Konsequenzen: 42 % der früheren Job&<strong>Minijob</strong>beschäftigten<br />

<strong>Frauen</strong> sind heute in Vollzeit beschäftigt, 30 % in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden<br />

pro Woche erwerbstätig. Auch hier ist der Anteil jener, die arbeitslos oder aus dem<br />

Erwerbssystem ausgeschieden sind, sehr gering.

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