Frauen im Minijob - Bundesministerium für Familie, Senioren ...
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gen Beschäftigung fest, dies verstärkt den Fachkräftemangel. (5) Die geringfügige Beschäftigung<br />
ist in mehrfacher Hinsicht Teil prekärer Beschäftigung, weil den Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmern häufig arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche vorenthalten werden.<br />
In diesen Arbeitsverhältnissen, die oft fälschlicherweise als Aushilfstätigkeiten ausgewiesen<br />
werden, ist die Durchsetzung gesetzlicher und tariflicher Arbeitnehmerrechte noch weitaus<br />
schwieriger als in anderen Arbeitsverhältnissen. Zudem beschleunigen die <strong>Minijob</strong>s die Erosion<br />
der (Normal-)Arbeitsverhältnisse insgesamt und schwächen bzw. gefährden die gewerkschaftlichen<br />
Gestaltungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten. 62<br />
Die rentenpolitischen Implikationen von <strong>Minijob</strong>s analysiert eine Studie der Freien Universität<br />
Berlin von Riedmüller/Schmalreck (2012), die Lebens- und Erwerbsverläufe von <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong><br />
mittleren Lebensalter untersucht und zu dem Befund kommt, dass der Großteil der <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Minijob</strong> den Rentenbeitrag ihres Arbeitgebers nicht freiwillig aufstocken und somit keine<br />
vollwertigen Leistungsansprüche erhalten (S. 69ff.). Unsere Ergebnisse zeigen, dass den <strong>Frauen</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> – und besonders denen, die früher <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> pur gearbeitet haben – die negativen<br />
Auswirkungen des <strong>Minijob</strong>s auf die Alterssicherung durchaus bekannt sind.<br />
In seiner Expertise für den 68. Deutschen Juristentag führte Waltermann (2010) an, dass <strong>Minijob</strong>s<br />
faktisch wie eine „Barriere gegen die Ausweitung der Erwerbstätigkeit“ wirken, was für<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen kritisch zu sehen ist.<br />
Die Expertise betont, dass den Sozialversicherungen Beiträge entzogen werden und dass<br />
eine Existenzsicherung in <strong>Minijob</strong>s nicht möglich sei. „Es erfolgt also, wenn die dargelegten<br />
Gesichtspunkte zutreffen, unter dem Strich eine Steuerung in die falsche Richtung und nicht<br />
in Richtung einer nachhaltig die Existenz sichernden Erwerbstätigkeit. Sowohl das Angebot<br />
als auch die Nachfrage nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird unter dem<br />
Strich durch die Abgabenprivilegierung geringfügig entlohnter Beschäftigung konterkariert,<br />
weil sie Anreize setzt, gerade nicht in einem Normalarbeitsverhältnis tätig zu werden.“ 63 Weiter<br />
wird konstatiert: „Die geringfügige Beschäftigung hat dabei inzwischen eine D<strong>im</strong>ension<br />
erreicht, welche mit Grundkonzeptionen der geltenden Rechtsordnung <strong>im</strong> Privatrecht und <strong>im</strong><br />
Sozialrecht nicht mehr <strong>im</strong> Einklang steht und die zu hohen, aus dem Steueraufkommen zu<br />
bewältigenden Belastungen führt.“ 64 Die von Waltermann beschriebene Barrierenfunktion<br />
kann durch unsere Ergebnisse differenziert untermauert werden – dabei wird von uns mit<br />
besonderer Sorgfalt die Barriere für verheiratete <strong>Frauen</strong> untersucht.<br />
Die in dieser Untersuchung sowie in anderen Studien aufgedeckten Befunde und Zusammenhänge<br />
führen zu der Erkenntnis, dass <strong>Minijob</strong>s <strong>im</strong> Lichte des Anspruchs „Faire Einkommensperspektiven<br />
<strong>im</strong> Lebenslauf“ als problematisch eingeschätzt werden müssen. Die Verlaufsanalysen<br />
und Motivmuster von <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> <strong>Minijob</strong> bestätigen damit empirisch vertiefend<br />
Diagnosen und Analysen, wie sie <strong>im</strong> Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung<br />
(Stichwort linked lives) und in Beschlüssen des Deutschen <strong>Frauen</strong>rates bereits nahegelegt wurden.<br />
62 DGB-Bundesvorstand (2012): DGB-Vorschlag zur Neuordnung von Kleinstarbeitsverhältnissen hin zur sozialen<br />
Sicherung von Teilzeitarbeit. Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 06.03.2012, S. 1<br />
63 Waltermann 2010, S. 28f.<br />
64 Ebd. S. 30.