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Botschaft über die Volksinitiative «für den Beitritt der - admin.ch

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Die S<strong>ch</strong>weiz ist seit 1948 Beoba<strong>ch</strong>ter bei <strong>der</strong> UNO. Es ist ihr mögli<strong>ch</strong>, wie folgt in<br />

<strong>der</strong> so genannten «Kern-UNO» mitzuwirken:<br />

– Sie verfolgt <strong>die</strong> Arbeiten <strong>der</strong> UNO-Hauptorgane, erhält <strong>die</strong> entspre<strong>ch</strong>ende<br />

Dokumentation und nimmt an ihren Sitzungen mit <strong>den</strong> unten ges<strong>ch</strong>il<strong>der</strong>ten<br />

Eins<strong>ch</strong>ränkungen teil. Sie beteiligt si<strong>ch</strong> – vor allem im Rahmen <strong>der</strong> Hauptkommissionen<br />

<strong>der</strong> Generalversammlung und des Wirts<strong>ch</strong>afts- und Sozialrats<br />

ECOSOC – an <strong>der</strong> Erarbeitung von UNO-Resolutionen, ist dann aber von<br />

<strong>der</strong> Bes<strong>ch</strong>lussfassung ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />

– Sie ist Vertragspartei <strong>der</strong> meisten UNO-Konventionen (wie jenen <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Re<strong>ch</strong>te des Kindes, <strong>der</strong> Frauen, <strong>über</strong> das Klima, <strong>die</strong> Biodiversität, <strong>die</strong> Desertifikation<br />

o<strong>der</strong> wie <strong>der</strong> Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tspakte) und beteiligt si<strong>ch</strong> an Wahlen<br />

für <strong>die</strong> Konventionsorgane.<br />

– Sie engagiert si<strong>ch</strong> in mehreren UNO-Fonds und -Programmen, unterstützt<br />

<strong>die</strong>se finanziell und ist immer wie<strong>der</strong> Mitglied ihrer Verwaltungsräte. Sie<br />

unterstützt zahlrei<strong>ch</strong>e spezifis<strong>ch</strong>e Projekte <strong>die</strong>ser Institutionen finanziell und<br />

teilweise personell.<br />

– Sie konnte bisher an allen thematis<strong>ch</strong>en «Weltkonferenzen» teilnehmen, musste<br />

si<strong>ch</strong> <strong>die</strong>se Mögli<strong>ch</strong>keit aber jeweils in s<strong>ch</strong>wierigen Verhandlungen erarbeiten.<br />

– Sie bezahlt als Beoba<strong>ch</strong>ter 30% des jährli<strong>ch</strong>en Beitrags, <strong>den</strong> sie als Mitglied<br />

entri<strong>ch</strong>ten müsste, an das reguläre Budget <strong>der</strong> UNO.<br />

Der Beoba<strong>ch</strong>terstatus s<strong>ch</strong>ränkt <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz wie folgt ein:<br />

– Sie kann ihre Interessen in <strong>der</strong> Generalversammlung, dem obersten UNO-<br />

Organ, ni<strong>ch</strong>t in befriedigen<strong>der</strong> Weise wahren. Sie darf das Wort nur ergreifen,<br />

na<strong>ch</strong>dem in einem aufwändigen Verfahren si<strong>ch</strong>ergestellt wor<strong>den</strong> ist,<br />

dass kein Mitglied etwas dagegen einzuwen<strong>den</strong> hat.<br />

– Sie kann ni<strong>ch</strong>t an Abstimmungen in <strong>der</strong> Generalversammlung sowie im<br />

ECOSOC und seinen Kommissionen teilnehmen.<br />

– Sie kann bei Wahlen <strong>der</strong> Generalversammlung ni<strong>ch</strong>t wählen und in <strong>der</strong> Regel<br />

ni<strong>ch</strong>t gewählt wer<strong>den</strong>. Ausnahmen bil<strong>den</strong> <strong>die</strong> oben genannten Fälle. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

kann sie we<strong>der</strong> in <strong>den</strong> Si<strong>ch</strong>erheitsrat no<strong>ch</strong> in <strong>den</strong> ECOSOC gewählt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

– Sie kann in vers<strong>ch</strong>ie<strong>den</strong>en Kommissionen des ECOSOC und <strong>den</strong> Kommissionen<br />

<strong>der</strong> Generalversammlung keinen Einsitz nehmen. Insbeson<strong>der</strong>e ist ihr<br />

eine Mitglieds<strong>ch</strong>aft in <strong>der</strong> Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tskommission versagt.<br />

– Sie kann <strong>die</strong> Interessen des internationalen Genf ni<strong>ch</strong>t ausrei<strong>ch</strong>end wahren.<br />

Der Einsitz in vers<strong>ch</strong>ie<strong>den</strong>en <strong>die</strong>sbezügli<strong>ch</strong> wi<strong>ch</strong>tigen Komitees, insbeson<strong>der</strong>e<br />

in das Gaststaatkomitee und im Beraten<strong>den</strong> Auss<strong>ch</strong>uss für Verwaltungsund<br />

Haushaltsfragen, ist <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>weiz ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong>.<br />

Diese Eins<strong>ch</strong>ränkungen wer<strong>den</strong> dadur<strong>ch</strong> vers<strong>ch</strong>ärft, dass <strong>der</strong> Status des staatli<strong>ch</strong>en Beoba<strong>ch</strong>ters<br />

in <strong>der</strong> UNO-Charta ni<strong>ch</strong>t festgelegt ist. Im Gegensatz zum Beoba<strong>ch</strong>terstatus<br />

vieler zwis<strong>ch</strong>enstaatli<strong>ch</strong>er Institutionen wird er au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong> eine Resolution <strong>der</strong><br />

Generalversammlung ums<strong>ch</strong>rieben. Dies verursa<strong>ch</strong>t einen immer wie<strong>der</strong>kehren<strong>den</strong> Erklärungsbedarf<br />

sowie <strong>admin</strong>istrativen und politis<strong>ch</strong>en Aufwand. Der Status bildet eine<br />

selbstauferlegte Eins<strong>ch</strong>ränkung und verhin<strong>der</strong>t <strong>die</strong> optimale Interessenwahrung.<br />

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