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Botschaft über die Volksinitiative «für den Beitritt der - admin.ch

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Kapitel XIX: Ratifizierung und Unterzei<strong>ch</strong>nung<br />

Art. 110<br />

(1) Diese Charta bedarf <strong>der</strong> Ratifizierung dur<strong>ch</strong> <strong>die</strong> Unterzei<strong>ch</strong>nerstaaten na<strong>ch</strong><br />

Massgabe ihres Verfassungsre<strong>ch</strong>ts.<br />

(2) Die Ratifikationsurkun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> bei <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Vereinigten Staaten<br />

von Amerika hinterlegt; <strong>die</strong>se notifiziert jede Hinterlegung allen Unterzei<strong>ch</strong>nerstaaten<br />

sowie dem Generalsekretär <strong>der</strong> Organisation, sobald er ernannt ist.<br />

(3) Diese Charta tritt in Kraft, sobald <strong>die</strong> Republik China, Frankrei<strong>ch</strong>, <strong>die</strong> Union<br />

<strong>der</strong> Sozialistis<strong>ch</strong>en Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königrei<strong>ch</strong> Grossbritannien<br />

und Nordirland und <strong>die</strong> Vereinigten Staaten von Amerika sowie <strong>die</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Unterzei<strong>ch</strong>nerstaaten ihre Ratifikationsurkun<strong>den</strong> hinterlegt haben. Die Regierung<br />

<strong>der</strong> Vereinigten Staaten von Amerika erri<strong>ch</strong>tet sodann <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hinterlegung<br />

<strong>der</strong> Ratifikationsurkun<strong>den</strong> ein Protokoll, von dem sie allen Unterzei<strong>ch</strong>nerstaaten<br />

Abs<strong>ch</strong>riften <strong>über</strong>mittelt.<br />

(4) Die Unterzei<strong>ch</strong>nerstaaten <strong>die</strong>ser Charta, <strong>die</strong> sie na<strong>ch</strong> ihrem Inkrafttreten ratifizieren,<br />

wer<strong>den</strong> mit dem Tag <strong>der</strong> Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde ursprüngli<strong>ch</strong>e<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vereinten Nationen.<br />

Art. 111<br />

Diese Charta, <strong>der</strong>en <strong>ch</strong>inesis<strong>ch</strong>er, französis<strong>ch</strong>er, russis<strong>ch</strong>er, englis<strong>ch</strong>er und spanis<strong>ch</strong>er<br />

Wortlaut glei<strong>ch</strong>ermassen verbindli<strong>ch</strong> ist, wird im Ar<strong>ch</strong>iv <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong><br />

Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese <strong>über</strong>mittelt <strong>den</strong> Regierungen <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Unterzei<strong>ch</strong>nerstaaten gehörig beglaubigte Abs<strong>ch</strong>riften.<br />

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