Botschaft über die Volksinitiative «für den Beitritt der - admin.ch
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7.2 Personelle Konsequenzen<br />
Bereits heute unterhält <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz Missionen an allen Sitzen <strong>der</strong> UNO (New York,<br />
Genf, Wien, Nairobi). Die neuen Handlungsmögli<strong>ch</strong>keiten, <strong>die</strong> si<strong>ch</strong> <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>weiz<br />
dur<strong>ch</strong> <strong>den</strong> <strong>Beitritt</strong> eröffneten, wür<strong>den</strong> in <strong>den</strong> zuständigen Diensten an <strong>der</strong> Zentrale<br />
sowie an <strong>den</strong> Missionen einen erhöhten Personalbedarf s<strong>ch</strong>affen. Insgesamt maximal<br />
fünfzehn zusätzli<strong>ch</strong>e Stellen in Bern und auf <strong>den</strong> Missionen wären notwendig. Der<br />
Bundesrat würde <strong>die</strong> benötigten Einheiten mit internen Umdisponierungen freistellen<br />
und kein Personal beantragen.<br />
Bei <strong>der</strong> seltenen Übernahme beson<strong>der</strong>er Aufgaben und Verantwortungen, wie etwa<br />
eines Sitzes im UNO-Si<strong>ch</strong>erheitsrat, des Präsidiums <strong>der</strong> Generalversammlung o<strong>der</strong><br />
des ECOSOC würde <strong>der</strong> Bedarf zeitli<strong>ch</strong> begrenzt ansteigen. 72<br />
8 Verhältnis zum europäis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>t<br />
Sämtli<strong>ch</strong>e europäis<strong>ch</strong>en Staaten (ausser dem Vatikan) sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> UNO. Die<br />
wi<strong>ch</strong>tigsten europäis<strong>ch</strong>en Gremien pflegen <strong>die</strong> Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Organisation.<br />
Namentli<strong>ch</strong> gilt <strong>die</strong>s für <strong>die</strong> Europäis<strong>ch</strong>e Union, <strong>die</strong> OSZE und <strong>den</strong> Europarat.<br />
Der <strong>Beitritt</strong> <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>weiz zur UNO kann deshalb als Ergänzung zu <strong>die</strong>sen gesamteuropäis<strong>ch</strong>en<br />
Bemühungen gewertet wer<strong>den</strong>.<br />
9 Das Vernehmlassungsverfahren<br />
9.1 Einleitung<br />
Der Bundesrat hat in Umsetzung seines Legislaturziels zu seiner Absi<strong>ch</strong>t, <strong>den</strong> UNO-<br />
<strong>Beitritt</strong> herbeizuführen, vom 28. Juni 2000 bis zum 5. Oktober 2000 ein Vernehmlassungsverfahren<br />
dur<strong>ch</strong>geführt. Die Bundesverfassung s<strong>ch</strong>reibt ein Vernehmlassungsverfahren<br />
in Artikel 147 «bei wi<strong>ch</strong>tigen völkerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Verträgen» vor. Der<br />
<strong>Beitritt</strong> zur UNO als Organisation für kollektive Si<strong>ch</strong>erheit (und <strong>die</strong> damit einhergehende<br />
Verpfli<strong>ch</strong>tung zur Einhaltung <strong>der</strong> UNO-Charta) untersteht gemäss BV Artikel<br />
140, Absatz 1, Bst. b <strong>der</strong> Zustimmung des Volkes und <strong>der</strong> Stände. Die Wi<strong>ch</strong>tigkeit<br />
des Vertrages, d. h. <strong>der</strong> Charta, ist damit gegeben.<br />
Neben <strong>den</strong> standardmässig anges<strong>ch</strong>riebenen Kantonen, Bundesgeri<strong>ch</strong>ten, in <strong>der</strong><br />
Bundesversammlung vertretene Parteien und Spitzenverbän<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> 89 weitere<br />
Organisationen und Institutionen mit auf <strong>die</strong> UNO o<strong>der</strong> das UNO-Umfeld ausgeri<strong>ch</strong>teten<br />
Interessen begrüsst. Von <strong>den</strong> insgesamt 137 Adressaten haben 84 geantwortet.<br />
Weiter haben 10 Institutionen und 61 interessierte Einzelpersonen si<strong>ch</strong><br />
spontan vernehmen lassen. Der Bundesrat era<strong>ch</strong>tet <strong>die</strong>sen Rücklauf als gut und<br />
s<strong>ch</strong>liesst daraus, dass <strong>die</strong> s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Öffentli<strong>ch</strong>keit <strong>die</strong>ser Vorlage ein grosses<br />
Interesse entgegenbringt.<br />
72 Sol<strong>ch</strong>e Ämter wer<strong>den</strong> jeweils ni<strong>ch</strong>t länger als ein resp. zwei Jahre ausgeübt und wären für<br />
ein Land wie <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz au<strong>ch</strong> nur relativ selten (hö<strong>ch</strong>stens einmal pro Jahrzehnt) zu<br />
errei<strong>ch</strong>en.<br />
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