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Botschaft über die Volksinitiative «für den Beitritt der - admin.ch

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Stärke <strong>der</strong> UNO im Berei<strong>ch</strong> <strong>der</strong> «Guten Dienste» aus. Sie hat einen Vorteil gegen<strong>über</strong><br />

jedem Staat, <strong>der</strong> <strong>die</strong>se Dienste individuell erbringen mö<strong>ch</strong>te. Gerade in <strong>der</strong><br />

UNO aktiven Staaten gelingt es immer wie<strong>der</strong>, gemeinsam mit dem UNO-<br />

Generalsekretär mit gut koordinierten Vorstössen zur Lösung eines Problems beizutragen<br />

o<strong>der</strong> zumindest Spannungen abzubauen.<br />

Die Mögli<strong>ch</strong>keiten <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>weiz<br />

Die S<strong>ch</strong>weiz will <strong>die</strong> UNO als Forum systematis<strong>ch</strong> für <strong>die</strong> Darstellung ihrer Interessen<br />

und Wertvorstellungen nutzen. Bisher konnte sie nur punktuell von ihren Mögli<strong>ch</strong>keiten<br />

Gebrau<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en, indem sie etwa <strong>über</strong> ihre Politik in <strong>den</strong> Berei<strong>ch</strong>en<br />

na<strong>ch</strong>haltige Entwicklung, Migration o<strong>der</strong> humanitäres Völkerre<strong>ch</strong>t informierte.<br />

Als Beoba<strong>ch</strong>ter hat <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz nur bes<strong>ch</strong>ränkte Mögli<strong>ch</strong>keiten, <strong>die</strong> UNO als Forum<br />

zu gebrau<strong>ch</strong>en. Im Plenum <strong>der</strong> Generalversammlung darf sie si<strong>ch</strong> nur na<strong>ch</strong> Dur<strong>ch</strong>laufen<br />

einer komplizierten Prozedur äussern. Sie kann au<strong>ch</strong> ihre Vors<strong>ch</strong>läge (in<br />

Form von Resolutionsentwürfen) ni<strong>ch</strong>t selber einbringen, son<strong>der</strong>n muss auf das Entgegenkommen<br />

eines glei<strong>ch</strong>gesinnten UNO-Mitgliedes hoffen. Dies ist letztli<strong>ch</strong> eine<br />

selbstauferlegte Eins<strong>ch</strong>ränkung unserer Souveränität.<br />

Dieselben Eins<strong>ch</strong>ränkungen gelten für <strong>die</strong> Kommissionen <strong>der</strong> Generalversammlung.<br />

Im ECOSOC stellt si<strong>ch</strong> das Problem insofern weniger akut, als <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz teilweise<br />

glei<strong>ch</strong> behandelt wird wie <strong>die</strong> an<strong>der</strong>en Staaten, <strong>die</strong> ni<strong>ch</strong>t zu <strong>den</strong> 54 Mitglie<strong>der</strong>n<br />

zählen. Sie kann si<strong>ch</strong> in <strong>der</strong> Praxis im Plenum und in <strong>den</strong> Kommissionen zu Wort<br />

mel<strong>den</strong>. Dem ECOSOC Empfehlungen an <strong>die</strong> Mitgliedstaaten o<strong>der</strong> an <strong>die</strong> an<strong>der</strong>en<br />

UNO-Hauptorgane zu unterbreiten, bleibt ihr aber, wie <strong>den</strong> an<strong>der</strong>en Rats-<br />

Ni<strong>ch</strong>tmitglie<strong>der</strong>n, versagt. Sie hat einzig <strong>die</strong> Mögli<strong>ch</strong>keit, Vors<strong>ch</strong>läge von Mitgliedstaaten<br />

zu unterstützen. In mehrere dem ECOSOC unterstellte Fa<strong>ch</strong>kommissionen<br />

hingegen ist au<strong>ch</strong> <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz wählbar und in einigen war o<strong>der</strong> ist sie bereits Mitglied.<br />

Vom Si<strong>ch</strong>erheitsrat, bestehend aus 15 Mitglie<strong>der</strong>n36, ist <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz wie <strong>die</strong> Ni<strong>ch</strong>tmitglie<strong>der</strong><br />

des Rates ausges<strong>ch</strong>lossen. Im Gegensatz zu <strong>die</strong>sen kann sie aber nie in<br />

<strong>den</strong> Rat gewählt wer<strong>den</strong>. Bei <strong>den</strong> so genannten «offenen Debatten», <strong>die</strong> im Si<strong>ch</strong>erheitsrat<br />

vermehrt dur<strong>ch</strong>geführt wer<strong>den</strong> und <strong>die</strong> breiter gefasste Themen behandeln,<br />

ist <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz <strong>den</strong> an<strong>der</strong>en Ni<strong>ch</strong>tmitglie<strong>der</strong>n des Rates praktis<strong>ch</strong> glei<strong>ch</strong>gestellt und<br />

teilnahmebere<strong>ch</strong>tigt.<br />

Die UNO-Mitglieds<strong>ch</strong>aft brä<strong>ch</strong>te <strong>der</strong> S<strong>ch</strong>weiz dank ihrer erhöhten Präsenz in <strong>der</strong><br />

Weltorganisation verbesserte Mögli<strong>ch</strong>keiten, um Gute Dienste anbieten zu können.<br />

Als neutraler Staat mit humanitärer Tradition befände si<strong>ch</strong> <strong>die</strong> S<strong>ch</strong>weiz in einer guten<br />

Ausgangslage, um dem Generalsekretär unterstützend beizustehen. Sie verfügt<br />

au<strong>ch</strong> <strong>über</strong> ein Reservoir von Bürgerinnen und Bürgern, <strong>die</strong> in <strong>der</strong> Lage wären, als<br />

Vertreter des Generalsekretärs in Konfliktlagen eine konstruktive Rolle zu spielen.<br />

36 5 ständige Mitglie<strong>der</strong> (China, Frankrei<strong>ch</strong>, Grossbritannien, Russland, USA) sowie<br />

10 ni<strong>ch</strong>tständige, auf zwei Jahre gewählte Mitglie<strong>der</strong> (Stand 1. Januar 2001: Bangladesh,<br />

Kolumbien, Irland, Jamaika, Mali, Mauritius, Norwegen, Singapur, Tunesien und<br />

Ukraine).<br />

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