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SdL 2/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ...

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UrteilUrteil des B<strong>und</strong>essozialgerichts vom 20.12.2012– B 10 LW 1/12 R –213Ausgleichsleistungen an ehemalige Arbeitnehmer in der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftwerden nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Zusatzversorgungskasse<strong>für</strong> Arbeitnehmer in der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft (ZVALG)jährlich nachträglich <strong>für</strong> die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahresausgezahlt.Das B<strong>und</strong>essozialgericht (BSG) bestätigt mit oben genanntem Urteil dieRechtsauffassung der Zusatzversorgungskasse (ZLA), dass es sich dabeinicht nur um eine Auszahlungs-, sondern zugleich um eine Fälligkeitsregelunghandelt. Ansprüche, die im Zeitpunkt des Todes noch nicht fällig waren,können nicht auf Sonderrechtsnachfolger oder Erben übergehen (§§ 56, 58SGB I).Im entschiedenen Fall war die ehemalige Arbeitnehmerin am 21.03.2009 verstorben.Ihre Tochter begehrte die Auszahlung der Ausgleichsleistung <strong>für</strong> dieMonate Juli 2008 bis März 2009. Das BSG hat nun bestätigt, dass die ZLAdiesen Anspruch zu Recht verneint hat.Ehemalige Arbeitnehmer in der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft erhalten unterbestimmten Voraussetzungen sowohl eine Beihilfe nach dem Tarifvertragüber die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftvom 28.11.2000 als auch eine Ausgleichsleistung nach dem ZVALG,wobei die Beihilfe ganz oder zum Teil auf die Ausgleichsleistung angerechnetwird. Anders als die Ausgleichsleistung wird die tarifvertraglich begründeteBeihilfe ggf. bis zum Todesmonat an die Erben ausgezahlt. Das BSG hältdiesen Unterschied <strong>für</strong> hinnehmbar, weil die Ausgleichsleistung rein staatlichfinanziert sei (vgl. § 13 ZVALG), während die Beihilfen nach dem Tarifvertragauf Beiträgen der Arbeitgeber beruhen.VerfasserAxel KloßStv. Geschäftsführer der Zusatzversorgungskasse<strong>für</strong> Arbeitnehmer in der Land- <strong>und</strong> ForstwirtschaftDruseltalstraße 5134131 Kassel

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