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SdL 2/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ...

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152 Erich vom HofeBeispiel:0,8 Hektar Blumen- <strong>und</strong> Zierpflanzenbau, durchschnittlicher Hektarwert1.863 DM , Multiplikator <strong>für</strong> Blumen- <strong>und</strong> Zierpflanzenbau 80Rechenweg:Fläche x durchschnittlicher Hektarwert x Multiplikator = Flächenwert <strong>für</strong> diejeweilige Nutzungsform(0,8 x 1.863 x 80 = 119.232 DM Flächenwert <strong>für</strong> Blumen- <strong>und</strong> Zierpflanzenbau)4 Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommen ausLand- ForstwirtschaftAuf der Gr<strong>und</strong>lage des § 35 des Gesetzes über die Alterssicherung derLandwirte (ALG) verordnet das B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Sozialesim Einvernehmen mit dem B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Ernährung, <strong>Landwirtschaft</strong><strong>und</strong> Verbraucherschutz jährlich die AELV. Diese Beziehungswerte werdenmit Unterstützung multivariater Analysemethoden aus dem Zusammenhangbetriebsindividueller Wirtschaftswerte sowie den dazugehörigen Einkommender Unternehmen des landwirtschaftlichen Testbetriebsnetzes abgeleitet.Dabei wird zwischen Haupterwerbs- <strong>und</strong> Nebenerwerbsunternehmendifferenziert, <strong>für</strong> die jeweils in jährlichen Intervallen unterschiedliche Beziehungswerteabgeleitet werden. Die <strong>für</strong> die Beitragberechnung in der LKVmaßgeblichen Flächenwerte stellen ein (gemeindespezifisches) Derivat derWirtschaftswerte dar <strong>und</strong> können somit gleichermaßen mit den Beziehungswertender AELV genutzt werden.Damit soll eine noch höhere Aussagekraft der Flächenwerte im Hinblickauf das individuelle Einkommen gewährleistet werden 11 . Eine Kappung derHektarwerte (vgl. Ziffer 2.2), wie sie bei einzelnen regionalen Trägern in derVergangenheit <strong>für</strong> die Verbeitragung vorgenommen wurde, ist im Zusammenhangmit der Nutzung der AELV nicht angezeigt, da auch die AELV zur Ableitungder Beziehungswerte keine Kappungen vorsieht 12 .11 Vgl. dazu auch BSG vom 08.10.1998, B 10 LW 1/97 R.12 Vgl. Bahrs, Beitragsmaßstab <strong>für</strong> die Krankenversicherung in der Land- <strong>und</strong>Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, März <strong>2013</strong>, Ziffer 2.2.2.

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