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SdL 2/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ...

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116 Erich vom Hofe1.1 Standardisierter ArbeitsbedarfFür die Bodenbewirtschaftung <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Tierhaltung wird der standardisierteArbeitsbedarf, der bei den regionalen LBGen – allerdings in unterschiedlichenAusprägungen – eingesetzt worden ist, als Berechnungsgr<strong>und</strong>lagefortgeführt (Ausnahme: Gartenbau-BG). Die <strong>für</strong> die Beitragsberechnung beieinigen LBGen zusätzlich zum standardisierten Arbeitsbedarf eingesetzteFlächenwertkomponente wird bei der SVLFG nicht weitergeführt.Für die Unternehmen der früheren Gartenbau-BG, die im Freiland befindlichelandwirtschaftliche Produktionsverfahren (z. B. Spargel, Erdbeeren,intensiver Obstbau, Feldgemüse) bewirtschaften, wird der standardisierteArbeitsbedarf, wie er <strong>für</strong> diese Produktionsverfahren bei den regionalenLBGen bereits im Einsatz war, als Beitragsmaßstab eingeführt. Hierdurchwird sichergestellt, dass zum Beispiel <strong>für</strong> einen Hektar Spargel oder Erdbeerenzukünftig b<strong>und</strong>esweit ein gleich hoher Beitrag erhoben wird, unabhängigdavon, ob das betreffende Unternehmen vor der Errichtung der SVLFG beider früheren Gartenbau-BG (Berechnungsgr<strong>und</strong>lage: Arbeitswert) oder beiden übrigen, regionalen LBGen (Berechnungsgr<strong>und</strong>lage: standardisierterArbeitsbedarf) erfasst war.Der Arbeitswert als einheitlicher Beitragsmaßstab <strong>für</strong> diese Produktionsverfahrenist nicht einsetzbar, da diese Produktionsverfahren bei den früherenLBGen zu einem großen Teil in Familienbetrieben bewirtschaftet werden, <strong>für</strong>die Arbeitswerte in Form von Lohnsummen nicht zur Verfügung stehen 4 .Zusätzlich wird der standardisierte Arbeitsbedarf auch <strong>für</strong> die Tierhaltungohne Bodenbewirtschaftung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII) eingesetzt.Für einige besondere Produktionsverfahren sind von dem beauftragtenGutachter – anstelle anderer Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen – standardisierteArbeitsbedarfswerte vorgeschlagen worden. Hierbei handelt es sich um dieProduktionsverfahren „Urlaub auf dem Bauernhof“ je Belegtag, „Abfindungsbrennereien“je Liter reinen Alkohol, „Biogasproduktion“ je installierter „kWelektrisch.Auch <strong>für</strong> die Forstunternehmen wird der Beitrag nach dem standardisiertenArbeitsbedarf berechnet. Der standardisierte Arbeitsbedarf pro Hektar Forstwird unter Berücksichtigung des steuerlichen Nutzungssatzes ermittelt.4 Vgl. Bahrs, Möglichkeiten der Harmonisierung von Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen inder landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong> vom 09.07.2011, S. 57 bis 59.

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