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SdL 2/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ...

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B<strong>und</strong>eseinheitliche Beitragsmaßstäbe in LUV <strong>und</strong> LKK149Für Pachtflächen gilt der Hektarwert der Betriebssitzgemeinde. Bei reinenPachtbetrieben ist der Vergleichsberechnung <strong>für</strong> alle bewirtschafteten Flächender finanzamtlich festgestellte Hektarwert des Pachtbetriebes (Betriebsstätte)zugr<strong>und</strong>e zu legen. Bei Pachtbetrieben ohne Betriebsstätte ist der <strong>für</strong>die größte Pachtfläche finanzamtlich festgestellte Hektarwert maßgebend.Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Mitglieds<strong>und</strong>Beitragsbescheides oder nach erstmaliger Bekanntgabe der Berechnungswertedurch das Finanzamt schriftlich bei der landwirtschaftlichenKrankenkasse unter Vorlage entsprechender Nachweise zu stellen. Wird derAntrag später gestellt, hat die oder der Beitragspflichtige nur Anspruch aufBerücksichtigung <strong>für</strong> die Zeit vom Antragsmonat an.Diese Regelung wurde inhaltsgleich von der SVLFG übernommen.2.4 Ermittlung des Flächenwerts <strong>für</strong> forstwirtschaftliche NutzungEntgegen der Beitragsberechnung <strong>für</strong> landwirtschaftliche Flächen war beiden früheren LKKen im Rahmen der Beitragsberechnung <strong>für</strong> Forstflächenüberwiegend ein fester Hektarwert <strong>für</strong> die forstwirtschaftliche Nutzung in derSatzung festgesetzt worden (überwiegend 100 DM je Hektar forstwirtschaftlicheNutzung). An dieser Vorgehensweise wird auch bei der SVLFG festgehalten.Die durchschnittlichen Hektarwerte <strong>für</strong> forstwirtschaftliche Nutzungder Betriebssitzgemeinde (entsprechen denen der landwirtschaftlichen Nutzung)werden im Hinblick auf die bei der Beitragsberechnung zur LKV zubeachtende Leistungsfähigkeit der Unternehmer als zu hoch bewertet. UnterBeachtung der vom Gutachter vorgeschlagenen Alternativen zur Festsetzungeines pauschalen Hektarwertes wurde ein Wert von 150 DM in der Satzungbeschlossen. Der auf DM-Basis ermittelte Flächenwert ist im Rahmen derBeitragsberechnung allerdings nicht mehr mit dem jeweiligen AELV-Faktor(Beziehungswert) zu korrigieren, da ein Hektarwert von 150 DM bereits eineangemessene Gewinn- bzw. Reinertragsrelation berücksichtigt 9 . Da dieAnwendung der AELV-Faktoren die Umrechnung der auf DM-Basis geführtenHektarwerte in Euro beinhaltet, sind die <strong>für</strong> Forstflächen ermittelten Flächenwertenoch durch den Faktor 1,95583 zu dividieren.Beispiel:Forstunternehmen mit 1.000 Hektar Betriebsfläche, pauschaler Hektarwert<strong>für</strong> Forstflächen 150 DMErmittlung korrigierter Flächenwert:9 Vgl. Bahrs, Beitragsmaßstab <strong>für</strong> die Krankenversicherung in der Land- <strong>und</strong>Forstwirtschaft sowie im Gartenbau, März <strong>2013</strong>, Ziffer 2.2.3.

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