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SdL 2/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ...

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B<strong>und</strong>eseinheitliche Beitragsmaßstäbe in LUV <strong>und</strong> LKK151im Bereich der landwirtschaftlichen <strong>und</strong> gärtnerischen Sonderkulturen <strong>und</strong>deren Einkommenspotential nicht ausreichend abbilden.Bei der LKK Gartenbau war der modifizierte Arbeitswert – <strong>für</strong> Familienangehörigebasierend auf dem Jahresarbeitsverdienst der Berufsgenossenschaft(§ 93 Absatz 1 <strong>und</strong> 3 SGB VII) sowie auf den hälftigen Lohnsummen derbeschäftigten Arbeitnehmer – als Bemessungsgr<strong>und</strong>lage eingesetzt worden.Dabei sollte die Summe aller Arbeitswerte die Intensität der Bewirtschaftungsformsowie das Einkommenspotential des jeweiligen Betriebes ausreichendabbilden. Bei den übrigen LKKen wurden überwiegend in der Satzungfestgesetzte Multiplikatoren <strong>für</strong> Sonderkulturen berücksichtigt, die sich anden Regelungen des § 40 Absatz 6 des BewG orientierten.Der zu berücksichtigende Flächenwert berechnet sich durch Multiplikationder jeweiligen Fläche einer Nutzungsform mit dem durchschnittlichen Hektarwertder Betriebssitzgemeinde <strong>und</strong> den <strong>für</strong> die entsprechende Nutzungsformin der Satzung festgesetzten Multiplikatoren. Durch die Umstellung imBeitragsmaßstab <strong>für</strong> die Unternehmer der früheren LKK Gartenbau vom korrigiertenArbeitswert auf den korrigierten Flächenwert reichten die im BewGfestgesetzten Multiplikatoren nicht mehr aus, um die Leistungsfähigkeit derunterschiedlichen Betriebsformen ausreichend abzubilden.Teil der gutachterlichen Stellungnahme zum Beitragsmaßstab LKV wardaher auch die Festsetzung von Multiplikatoren zur Berechnung einesFlächenwertes <strong>für</strong> intensive Nutzungsformen. Basierend auf den Ergebnissendes Testbetriebsnetzes des BMELV <strong>und</strong> der Ergebnisse des Zentrums<strong>für</strong> Betriebswirtschaft im Gartenbau der Leibniz Universität Hannoverwurden vom Gutachter Multiplikatoren <strong>für</strong> die nachfolgend aufgeführtenNutzungsarten ermittelt, die von der Vertreterversammlung der SVLFGam 22.03.<strong>2013</strong> als Teil des Beitragsmaßstabs LKV beschlossen wurden:Unterglasfläche(HW: 1.863 DM)heizbarnicht heizbarFreiland(dHW)Obst <strong>und</strong> Feldgemüse extensiv, mit mechanischer3ErnteGemüse einschließlich Feldgemüse 36 28 4Blumen <strong>und</strong> Zierpflanzen 80 40 8Sonstige Gartengewächse 36 28 4Obst 4Christbaumkulturen 2,43Hopfen <strong>und</strong> Tabak 3

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