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SdL 2/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ...

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B<strong>und</strong>eseinheitliche Beitragsmaßstäbe in LUV <strong>und</strong> LKK157Berechnungsgr<strong>und</strong>lage. Dies bedeutet, dass der jeweilige Angleichungssatz<strong>für</strong> den Unternehmer auch auf den Mifa-Beitrag wirkt.Fall 11Ein Mifa tritt in der Übergangszeit in das Unternehmen ein.Lösung: Der <strong>für</strong> den Unternehmer geltende Beitrag bildet die Berechnungsgr<strong>und</strong>lage.Dies bedeutet, dass der Angleichungssatz <strong>für</strong> den Unternehmerauch auf den Mifa-Beitrag wirkt.VI. AusblickMit der Einführung der b<strong>und</strong>eseinheitlichen Beitragsmaßstäbe in der LUV <strong>und</strong>LKV im Rahmen der Errichtung der SVLFG hat der Gesetzgeber – neben dendamit verb<strong>und</strong>enen organisatorischen Veränderungen – die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong>ein zukunftsfähiges agrarsoziales Sicherungssystem verbessert. Gleichwohlwird der anhaltende Strukturwandel in der <strong>Landwirtschaft</strong> dazu führen, dassdie Zahl der Betriebe im Voll- <strong>und</strong> Nebenerwerb weiter rückläufig sein wird.Das bedeutet, dass die am Markt wirtschaftenden Betriebe weiter wachsen.Das Beitrags- <strong>und</strong> Finanzierungssystem in der LUV <strong>und</strong> LKV muss daraufreagieren. Wie zum Beispiel der standardisierte Arbeitsbedarf im Bereich derLBG bei sich ständig weiter spezialisierenden Betrieben zukünftig ausgestaltetwird oder ob auch andere angemessene Beitragsmaßstäbe <strong>für</strong> die Beitragszahlersachgerecht sein könnten, bedarf mittelfristig einer sorgfältigenPrüfung. Auch die Funktionsfähigkeit des solidarischen Ausgleichs ist in diePrüfung eingeschlossen.Im Bereich der LKV könnte mittelfristig der korrigierte Flächenwert auf demPrüfstand stehen, sofern z. B. seitens der Finanzverwaltung das System derEinheitsbewertung nicht weitergeführt wird.Zunächst gilt es aber, die von der Vertreterversammlung der SVLFG imRahmen des 2. Satzungsnachtrags beschlossenen Beitragsmaßstäbe <strong>für</strong> diebeitragspflichtigen Unternehmer erfolgreich umzusetzen.Verfasser:Erich vom HofeAllee 10a34560 Fritzlar

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