SdL 2/2013 - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und ...
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130 Erich vom Hofe6 Finanzierung des Umlagesolls, der Risikogruppen <strong>und</strong>der Produktionsverfahren sowie solidarischer Ausgleich6.1 Finanzierung des UmlagesollsFür alle beitragspflichtigen Unternehmen der SVLFG wird der Beitrag in einergemeinsamen Umlage berechnet. Das bedeutet, dass die unterschiedlichenBerechnungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die jeweiligen Unternehmenq standardisierter Arbeitsbedarf <strong>für</strong> die Bodenbewirtschaftung <strong>und</strong> Tierhaltungausgedrückt in Berechnungseinheiten mit Ausnahme der intensivgärtnerischenNutzung;q Arbeitswert <strong>für</strong> die Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung sowie diebodenbewirtschaftenden Produktionsverfahren der intensiv-gärtnerischenNutzung <strong>und</strong>q tatsächlicher Arbeitsbedarf (Arbeitstage) <strong>für</strong> die überwiegende Zahl derNebenunternehmenim Rahmen der Umlage zusammengeführt werden müssen. Da die Unternehmenmit Bodenbewirtschaftung den überwiegenden Anteil an der Umlagerepräsentieren, werden die Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen Arbeitswert <strong>und</strong> Arbeitstagein Berechnungseinheiten umgerechnet (vgl. Ziffer IV.1).Folgende Umrechnungsfaktoren wurden (zunächst) durch die Vertreterversammlungbeschlossen:q Arbeitswert: 500 Euro entsprechen einer Berechnungseinheitq Tatsächlicher Arbeitsaufwand: Ein Arbeitstag entspricht einer Berechnungseinheitq Jagdfläche: Ein Hektar Jagdfläche entspricht 0,1 Berechnungseinheiten.Die Umrechungsfaktoren zur Ermittlung der Berechnungseinheiten <strong>für</strong>Arbeitswerte, tatsächlichen Arbeitsaufwand sowie <strong>für</strong> die Jagdflächen sindnur <strong>für</strong> die Ermittlung der Berechnungseinheiten <strong>für</strong> die Ermittlung der Höhedes Gr<strong>und</strong>beitrags relevant. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Verhältnismäßigkeitder Menge der Berechnungseinheiten <strong>für</strong> die Gr<strong>und</strong>beiträge durchdie Umrechnung der vorgenannten Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen in Berechnungseinheitennicht einseitig zu Lasten von bestimmten Unternehmergruppenführt.Ein Vorschlag zur endgültigen Festsetzung der Umrechnungsfaktoren sollerst nach der Präsentation der Ergebnisse der Simulationsberechnungen