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Treblinka - Vernichtungslager oder Durchgangslager?

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Kapitel IV: Die angeblichen Ausrottungseinrichtungen in <strong>Treblinka</strong>Der Vernichtungsvorgang selbst dauerte etwa 30 bis 40 Minuten.[…]Ein angenommenes Fassungsvermögen von etwa 200 bis 350Menschen je Gaskammern im alten Haus und etwa 400 bis 700Menschen je Gaskammer im neuen Haus dürfte nach allem amwahrscheinlichsten sein.«Diese Schilderung entspricht weitgehend der von ukaszkiewicz anhandder Zeugenaussagen von Wiernik, Reichmann, Czechowicz undFinkelstein abgegebenen: 293»Beide Gebäude waren nach dem Korridorsystem erbaut, dabeiwar der Eingang zu den Kammern im 1. Gebäude von beiden Seitendes Korridores, während im kleinen Gebäude der Zutritt zuden Kammern nur vor einer Seite war. Der Eingang war relativklein und mit genau zupassenden Türen verschlossen. An derAußenwand der Kammer befand sich eine große Klappe, die nachoben zu öffnen war, und die zur Beseitigung von Leichen diente.Die Kammern waren gekachelt, der Boden war nach außen abschüssig,was die Entfernung von Leichen erleichert hat. In derDecke befanden sich Öffnungen der Auspuffrohre von Motoren,die in Nebengebäuden standen. Diese Öffnungen dienten zur Zufuhrdes Auspuffgases, durch welches die Opfer erstickten. ZeugeWiernik, der während seines ganzen Lageraufenthaltes als Zimmermannmeisterbeschäftigt war und eine relative Freiheitsbewegunghatte, gibt folgende Ausmaße der Kammer: Im kleinenGebäude 5 × 5 m, im großen 7 × 7 m..«Die von der offiziellen Geschichtsschreibung gemachten Angabenfußen in Wirklichkeit fast ganz auf der Zeugenaussage Jankiel Wierniks,der, wie wir im zweiten Kapitel dargelegt haben, seinerseits aufdie Schilderung der Dampfkammern im Bericht vom 15. November1942 zurückgegriffen hat.Doch auch hinsichtlich der Struktur, ja selbst der Anzahl der angeblichenGaskammern der zweiten Anlage bestehen – ebenfalls aufZeugenaussagen beruhende – Varianten, die in der offiziellen Geschichtsschreibungmit keinem Sterbenswörtchen erwähnt werden.In Kapitel III haben wir die Zeugenaussage des Abe Kon zitiert, lautdem die zweite Tötungsanlage 12 Gaskammern enthielt. Auf dieserAussage beruhte der sowjetische Bericht über <strong>Treblinka</strong> vom 24.293 URSS-344. GARF, 7445-2-126, S. 321 (S. 5 des Berichts).147

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