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Treblinka - Vernichtungslager oder Durchgangslager?

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Carlo Mattogno, Jürgen Graf: <strong>Treblinka</strong>dürfen. An sonstigem Gepäck und Hausrat darf pro Kopf 25 kgmitgenommen werden. Die Juden sind nach Ankunft in ihren neuenSiedlungsgebieten 3 Wochen lang ärztlich zu überwachen. JederFall von Verdacht einer Erkrankung an Fleckfieber ist ungesäumtdem zuständigen Kreisarzt zu melden.«Am 22. März 1942 erfolgte eine Umsiedlung von Juden aus Bilgorajnach Tarnogrod statt, einem Dorf 20 km südlich von jener Stadt. Imdiesbezüglichen Bericht heißt es: 686»Am 22. 3. 42 fand eine Evakuierung von 57 Judenfamilien mitinsgesamt 221 Personen von Bilgoraj nach Tarnogrod statt. JedeFamilie erhielt ein Fahrzeug, um die notwendigen Möbelstückeund Betten mitzunehmen. Die Regelung und Überwachung übernahmdie poln. Polizei und das Sonderdienstkommando. Die Aktionging planmäßig ohne Zwischenfälle vor sich. Die Evakuiertenwurden an demselben Tag in Tarnogrod untergebracht.«Am 17. März 1942 verfaßte Fritz Reuter, ein Angestellter der AbteilungBevölkerungswesen und Fürsorge des Amts des Generalgouverneursdes Distrikts Lublin, einen Vermerk, in dem er Bezug aufeine am Vortag mit dem SS-Hauptsturmführer Hans Höfle, dem Beauftragtenfür die Judenumsiedlung im Lubliner Distrikt geführteUnterredung nahm: 687»Mit Hstuf. Höfle vereinbarte ich für Montag, den 16.3.42 eineUnterredung, und zwar um 17.30. Im Laufe der Unterredungwurde folgendes von Hstuf. Höfle erklärt:Es wäre zweckmäßig, die in den Distrikt Lublin kommenden Judentransporteschon auf der Abgangsstation in arbeitseinsatzfähigeund nicht arbeitseinsatzfähige Juden zu teilen. Wenn dieseAuseinanderhaltung auf der Abgangsstation nicht möglich ist,müßte man etvl. dazu übergehen, den Transport in Lublin nachden obengenannten Gesichtspunkten zu trennen.Nichteinsatzfähige Juden kommen sämtlich nach Bezec [Beec],der äußersten Grenzstation im Kreise Zamosz.Hstuf. Höfle ist daran, ein großes Lager zu bauen, in welchen dieeinsatzfähigen Juden nach ihren Berufen karteimäßig erfaßt undvon dort angefordert werden können.686 Ebenda, S. 46.687 Ebenda, S. 32f.294

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