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Treblinka - Vernichtungslager oder Durchgangslager?

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Kapitel VII: Die Rolle der Einsatzgruppen in den besetzten OstgebietenEr sagt nicht, dieses Schreiben habe den Briefkopf »IV B 4 43/42 gRs(1005)« getragen, weist ihr nicht die Bezeichnung „1005“ zu und beschränktsich auf folgende Bemerkung: 651»Das Unternehmen erhielt – nach einem Geschäftszeichen desRSHA – die Bezeichnung „1005“.«Der betreffende Brief stammt also vom 20. November 1942 undnicht vom 20. Februar. Dies würde bedeuten, daß die Bezeichnung„1005“ der Aktion volle fünf Monate nach ihrem Auftakt zugewiesenworden wäre! Andererseits ist im Brief von »toten« und nichtvon „erschossenen“ <strong>oder</strong> „umgebrachten“ Juden die Rede. Zudemkonnte die Beseitigung der Leichen durch Kremierung <strong>oder</strong> Begrabenerfolgen, was bedeutet, daß der Himmler-Brief in keinem Zusammenhangmit der Ausgrabung und Verbrennung der Leichen erschossenerJuden zu stehen braucht und wir es hier mit einem primitivenSchwindel zu tun haben.Gemäß der offiziellen Geschichtsschreibung 652 übernahm SS-StandartenführerPaul Blobel die Leitung der „Aktion 1005“ und »beganndie Operation mit Versuchen, die Leichen im <strong>Vernichtungslager</strong>Chelmno zu verbrennen«. 652 In der Anfangsphase sollen die Leichenin den angeblichen östlichen <strong>Vernichtungslager</strong>n ausgegrabenund verbrannt worden sein. Mit dieser Frage haben wir uns am Fallbeispiel<strong>Treblinka</strong>s im 4. Kapitel ausführlich beschäftigt.Die zweite Phase soll von Anfang Juni 1943 bis Ende Juli 1944 gedauerthaben. In ihrem Verlauf sollen die Massengräber auf sowjetischemund polnischem Gebiet geleert und die Spuren der Massakerverwischt worden sein.Die Enzyklopädie des Holocaust zeigt eine Karte mit den wichtigstenOrten, wo sich diese Aktivitäten abgespielt haben sollen. Es handeltsich um ein riesiges Gebiet, das sich von Nord nach Süd über ca.1500 km (vom Nordmeer bis zum Schwarzen Meer) und von Westnach Ost über rund 1300 km (von Westpolen bis zur deutschsowjetischenFront) hinzieht. 653 Angefangen beim Lager Janowskabei Lemberg soll jedem Gebiet ein eigenes „Sonderkommando1005“ zugewiesen worden sein, das aus Offizieren des Sicherheitsdienstessowie der Sicherheitspolizei, aus Männern der Ordnungspo-651 A. Streim, »Die Verbrechen der Einsatzgruppen in der Sowjetunion«, in: A. Rückerl(Hg.), NS-Prozesse, aaO. (Anm. 247), S. 78.652 Enzyklopädie des Holocaust, aaO. (Anm. 18), Artikel »Aktion 1005«, Bd. 1. S. 10.653 Ebenda, S. 10f.281

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