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Treblinka - Vernichtungslager oder Durchgangslager?

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Carlo Mattogno, Jürgen Graf: <strong>Treblinka</strong>das Faktum der „Endlösung der Judenfrage“ in fast allen Geschichts-und Schulbüchern über die NS-Zeit vermerkt ist, sinddie einzelnen Modalitäten des grauenhaften Vorgangs bisherkaum systematisch dokumentiert worden. Ihre methodische Verschleierungdurch die beteiligten Dienststellen des Regimes unddie gründliche Spuren-Verwischung nach Abschluß der Aktionen,vor allem in den sorgsam verborgenen großen <strong>Vernichtungslager</strong>nin den besetzten polnischen Gebieten, haben eine exakte Rekonstruktiondes Geschehens lange Zeit erschwert <strong>oder</strong> verhindert.Trotz ungünstiger Ausgangslage hat die jahrelange Kleinarbeitder justiziellen Ermittlung schließlich zu einer breiten Evidenzder Fakten und Zusammenhänge geführt.«Zunächst sei hervorgehoben, daß Broszats Behauptung, die »großen<strong>Vernichtungslager</strong> in den besetzten polnischen Gebieten« seien»sorgsam verborgen« geblieben, grober Unfug ist: Auschwitz lag ineiner Industriezone, wo es nur so von Zivilarbeitern wimmelte unddie Häftlinge ständig in Kontakt mit solchen kamen; Majdanekgrenzte unmittelbar an die Stadt Lublin an, so daß man von den Häusernam Stadtrand Einblick in das Lager gewinnen konnte; in<strong>Treblinka</strong> bebauten die Landwirte ihre cker bis unmittelbar an dieLagerumzäunung, und allein schon der von ehemaligen Insassen geschilderteemsige Handel zwischen den Häftlingen und der Zivilbevölkerung479 gewährleistete einen steten Informationsfluß aus demLager in die Außenwelt.Gehen wir zu der von M. Broszat hervorgehobenen »historischenRelevanz« der Prozesse über. Wenn er schreibt, die »einzelnen Modalitätendes grauenhaften Vorgangs« seien »bisher kaum systematischdokumentiert worden«, doch habe die »jahrelange Kleinarbeitder justiziellen Ermittlung schließlich zu einer breiten Evidenz derFakten und Zusammenhänge geführt«, so heißt dies im Klartext, daßdie Geschichtsschreibung bis dahin das Geschehen in <strong>Treblinka</strong> undden anderen „reinen <strong>Vernichtungslager</strong>n“ nicht erhellt, sondern dieseAufgabe der Justiz überlassen hatte.Nun ist es durchaus nicht Sache des Richters, Geschichte zu schreiben;er hat vielmehr über die Schuld <strong>oder</strong> Unschuld eines Angeklagtenzu befinden. Die Aufgabe des Richters ist somit von jener desHistorikers grundverschieden.479 Siehe Einleitung.204

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