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Treblinka - Vernichtungslager oder Durchgangslager?

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Kapitel V: Die <strong>Treblinka</strong>-Prozessemit weit über 500.000 beziffern. In welchen Größenordnungen in<strong>Treblinka</strong> gearbeitet wurde, ergibt zudem eine bezeichnendeSchilderung des Angeklagten S. über die Öffnung einer Leichengrube.Wie er glaubhaft angibt, befand er sich Anfang 1943 einmalim oberen Lager, als dort gerade eine der riesigen Leichengrubengeöffnet wurde, weil die Leichen nunmehr verbrannt werdensollten. [486] Bei dieser Gelegenheit, so führt S. aus, habe ihmsein Kamerad P., der stellvertretende Chef des Totenlagers, erklärt,daß diese eine Leichengrube allein etwa 80.000 Tote enthalte.Da es mehrere Leichengruben gab, und da die VernichtungsaktionAnfang 1943 noch keineswegs beendet war, kannman in dieser Schilderung S.’ nur eine Bestätigung des Gutachtenssehen, das eine Mindestzahl von 700.000 getöteten Personenannimmt.«Was ist von einer Justiz zu halten, die sich bei einem Prozeß, wo esum mindestens 700.000 Morde ging, auf Gerüchte und Hörensagenverließ (»S. führt aus, sein Kamerad habe ihm erklärt«), anstatt eineUntersuchung des Tatorts zu beantragen und den polnischen Behördengemeinsame Grabungen zur Ermittlung der Größe und Lage derMassengräber vorzuschlagen?Mit welch bedenklich geringer Hirnsubstanz die Düsseldorfer Richtergesegnet waren, geht auch aus folgenden Passagen der Urteilsbegründunghervor: 292»Das aus Ziegelstein auf einem Betonfundament errichtete massiveGebäude enthielt 3 Gaskammern, die etwa 4 × 4 m groß undca. 2,6 m hoch waren. […] Schon bald nach der Betriebsaufnahmestellte sich heraus, daß die Kapazität des alten Gashausesnicht ausreichte, um die täglich anfallenden Judentransporte reibungsloszu liquidieren. Man begann daher Ende August/AnfangSeptember 1942 mit dem Bau eines neuen großen Gashauses, dasmehr und größere Gaskammern enthielt und nach etwa einmonatigerBauzeit in Betrieb genommen werden konnte. […] Alle sindsich […] darin einig, daß die neuen Gaskammern ein etwa doppeltso großes Fassungsvermögen hatten wie die Kammern desalten Gashauses. Wahrscheinlich waren die neuen Gaskammernalso etwa 8 m lang, 4 m breit und 2 m hoch. [S. 203f…] Wieviele486 In derselben Urteilsbegründung heißt es, die Leichenverbrennung habe »im Frühjahr1943« begonnen (S. 205).207

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