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KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

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Alternativen zur Pflege in der eigenen WohnungHausgemeinschaften/ WohngruppenHausgemeinschaften oder Wohngruppen können für pflegebedürftige Menschen, die eine„R<strong>und</strong>-um-die-Uhr“-Betreuung benötigen, eine Alternative zu einer vollstationären Versorgungin einem Heim darstellen.Was ist das Besondere an den Hausgemeinschaften/ Wohngruppen?Eine Hausgemeinschaft umfasst in der Regel eine oder mehrere Wohngruppen, in denen biszu acht Personen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben.Jeder Bewohner hat innerhalb einer geräumigen barrierefreien Wohnung oder eines Wohnhausesein eigenes Zimmer, in der Regel mit Fernseh- <strong>und</strong> Telefonanschluss, sowie eigenemBad mit WC <strong>und</strong> Dusche, angemietet. Diese selbstmöblierten „eigenen vier Wände“garantieren jedem einzelnen seine Privatsphäre mit Rückzugsmöglichkeiten.Das Herzstück der Wohngruppe bildet der großzügige Gemeinschaftsbereich mit Küche,Wohn- <strong>und</strong> Esszimmer. Dort spielt sich das Leben in der Hausgemeinschaft ab, die Bewohnerkönnen hier aktiv mitgestalten <strong>und</strong> miterleben. Das Alltagsleben gleicht dem in einerGroßfamilie. Hier wird gemeinsam gekocht, gegessen, geklönt <strong>und</strong> vieles mehr. Als weitereGemeinschaftsfläche kommt ein geschützter Außenbereich in Form einer Terrasse, einesGartens oder eines begrünten Innenhofes hinzu.In jeder Hausgemeinschaft ist tagsüber eine Bezugsperson präsent, die den Bewohnern alsAlltagsbegleitung zur Verfügung steht. Sie übernimmt Verrichtungen bei der Essenszubereitung<strong>und</strong> dem Wäschewaschen, gibt Hilfestellung, da wo sie gebraucht wird <strong>und</strong> ist ein zentralerAnsprechpartner für die Bewohner <strong>und</strong> ihre Angehörigen. Um die Pflege der Bewohnerkümmern sich qualifizierte Alten- <strong>und</strong> Krankenpflegekräfte; auch in der Nacht ist immer jemandda.Anschrift, Telefonnummer <strong>und</strong> Ansprechpartner der Hausgemeinschaften <strong>und</strong> Wohngruppenim Kreis Gütersloh finden Sie im Anhang (S.68). Nähere Informationen erhalten Sie im Internetunter www.pflege-gt.de.Finanzierung:Die Pflegekasse zahlt bei Vorliegen einer Pflegestufe zu den Pflegeleistungen die Sachleistungspauschale(siehe Seite 56).Die nach Abzug der Sachleistungen verbleibenden Pflegeleistungen sowie die Versorgungs<strong>und</strong>Betreuungsleistungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er für dieseKosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden (Seite 61).ENTWURF STAND 17.01.2006 Seite 45

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