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KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

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Leistungen der PflegekasseHerr Meier, der Ehemann der demenzkranken Dame aus dem zweiten Beispiel (S. 12), hatdie zusätzlichen Betreuungsleistungen genutzt, um sich ab <strong>und</strong> zu etwas Freiraum zu verschaffen.Seine Frau konnte in dieser Zeit von den Leistungen eine Tagespflege besuchen.KurzzeitpflegeKann die Pflege zeitweise zu Hause nicht oder nicht im erforderlichenUmfang sichergestellt werden, kann die vorübergehendePflege in einer stationären Einrichtung erforderlichwerden. Das gilt z.B. für eine Übergangszeit im Anschluss aneine Krankenhausbehandlung.Die Pflegekasse übernimmt für maximal 28 Tage im Jahr diepflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 1.432,00 € im Kalenderjahr(siehe auch S. 33).Anspruch:max. 1.432 €/ Jahr fürmax. 28 Tage/ Jahrbei vorrübergehenderPflege in einer stationärenEinrichtungVerhinderungspflegeWenn der Pflegende ausfällt, wegen Erholungsurlaubs,Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindertist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Ersatz imRahmen der Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dassdie Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligenVerhinderung mindestens zwölf Monate in seiner häuslichenUmgebung gepflegt hat.Anspruch:max. 1.432 €/ Jahr fürmax. 28 Tage/ Jahrbei Verhinderung derPflegeperson, die bereits12 Monate gepflegt hatDer maximale Betrag von 1.432 € jährlich kann unterschiedlich eingesetzt werden.• für die Betreuung durch eine private Pflegeperson (z.B. durch einen Nachbarn): diePflegekasse übernimmt dann Aufwendungen im Rahmen eines angemessenen Vergütungssatzes.Dies sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Pflegekasse klären.Die Tochter von Frau Meier (Beispiel Seite 14) hat diese Variante in Anspruch genommen,um während des Krankenhausaufenthaltes des Vaters die Betreuung der pflegebedürftigenMutter sicherzustellen. Eine Nachbarin hat sich bereit erklärt dies zu übernehmen<strong>und</strong> erhält nun aus Leistungen der Verhinderungspflege einen angemessenen Aufwendungsersatz.• für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst: die Pflegekasse kann dannneben den Kosten für Pflegeeinsätze auch Aufwendungen für st<strong>und</strong>enweise BetreuungübernehmenSeite 58 ENTWURF STAND 17.01.2006

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