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KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

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Leistungen der PflegekasseErinnern Sie sich noch an Herrn Müller, den Schlaganfallpatienten aus unserem ersten Beispiel(Seite 10) ?!Auch Frau Müller hat ein Pflegetagebuch geführt <strong>und</strong> genau dokumentiert, wie sie ihrenMann unterstützt hat. An einem Morgen sah das so aus: Zunächst hat sie ihrem Mann beimAufstehen – das hat 5 Minuten gedauert – <strong>und</strong> dem anschließenden Gang zur Toilette sowieins Bad geholfen – 3 Minuten. Frau Müller hat ihn gestützt, damit er nicht fällt. Für die Morgentoilettehat sie ihrem Mann im Bad die notwendigen Utensilien angereicht. Ihr Mann bemühtsich, das Waschen – 5 Minuten –, Rasieren – 10 Minuten – <strong>und</strong> Zähneputzen – 5 Minuten– so gut es geht allein zu bewerkstelligen. Wo die Kraft nicht reicht, hilft Frau Müller ihm.Aufgr<strong>und</strong> der eingeschränkten Bewegungsfähigkeit ihres Mannes hat sie außerdem dasKämmen – 2 Minuten – übernommen.So sahen die Aufzeichnungen von Frau Müller im Pflegetagebuch aus:Das Gutachten des MDK ist letztlich die Gr<strong>und</strong>lage für die Einstufung in eine Pflegestufe.Darüber hinaus gibt der Gutachter - sofern erforderlich <strong>und</strong>/ oder beantragt – auch Empfehlungenz.B. zur Anschaffung von Hilfsmitteln. Sie werden von Ihrer Pflegekasse schriftlichüber das Ergebnis der Begutachtung informiert.Sollten Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sein, können Sie gegendie Entscheidung der Pflegekasse innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sie habenauch die Möglichkeit, sich das Gutachten des MDK zukommen zu lassen. Anhand des Gutachtenskönnen Sie dann genau nachvollziehen, welche Zeitanteile der Gutachter für welcheHilfestellungen angerechnet hat.Sofern sich der Ges<strong>und</strong>heitszustand verschlechtert, besteht jederzeit die Möglichkeit einehöhere Pflegestufe zu beantragen.Seite 54 ENTWURF STAND 17.01.2006

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