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KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

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Leistungen der Pflegekassegewährt.Kommen wir noch mal zurück zu Frau Meier, die an Demenz erkrankte Dame aus dem zweitenBeispiel (Seite 12):Der Pflegedienst kommt einmal in der Woche, um Frau Meier zu Baden. Ein Einsatz desPflegedienstes kostet einschließlich der Anfahrtspauschale 18,50 € - im Monat entstehenalso Kosten von 74,00 €. Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse als Sachleistungen. DaFrau Meier den zustehenden Höchstbetrag von 384,00 € nicht ausgeschöpft hat, hat sieAnspruch auf ein anteiliges Pflegegeld, das sich wie folgt berechnet:Prozentual in Anspruch genommene Sachleistung: 74,00 € von 384,00 € = 19,27 %Prozentualer Anspruch Pflegegeld: 100 % - 19,27 % = 80,73 % 80,73 % von 205,00 € (Höchstbetrag Pflegegeld Stufe I) = 165,50 € anteiliges PflegegeldZusätzliche BetreuungsleistungenZusätzliche Betreuungsleistungen können ambulant versorgtePflegebedürftige erhalten, bei denen neben dem Hilfebedarfim Bereich der Gr<strong>und</strong>pflege (Köperpflege, Ernährung, Mobilität)<strong>und</strong> der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicherBedarf an allgemeiner Beaufsichtigung <strong>und</strong> Betreuunggegeben ist. Dies sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I, IIoder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigenBehinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der MDK im Rahmen derBegutachtung eine dauerhafte, erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellthat.Die zusätzlichen Betreuungsleistungen i.H.v. maximal 460 € jährlich sind zweckgeb<strong>und</strong>eneinzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. D.h., die Pflegekassen erstattenAufwendungen• der Tagespflege (S. 29),• der Kurzzeitpflege (S. 58),• der ambulanten Pflegedienste (S. 23), sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinenAnleitung <strong>und</strong> Betreuung <strong>und</strong> nicht um Leistungen der Gr<strong>und</strong>pflege <strong>und</strong> hauswirtschaftlichenVersorgung handelt (die Pflegedienste werden Sie hierzu gerne beraten),• der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote (erk<strong>und</strong>igenSie sich hiernach bitte bei den Beratungsstellen oder Pflegekassen)max. 460 €/ Jahr bei erheblichenEinschränkungender Alterskompetenz(wird im Rahmen derMDK-Begutachtunggeprüft)ENTWURF STAND 17.01.2006 Seite 57

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