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KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

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Gewährung von SozialhilfeAntrag <strong>und</strong> VerfahrenWenn der Pflegebedürftige in einer der 13 Städte <strong>und</strong> Gemeinden des Kreises Güterslohwohnt, ist die Kreisverwaltung Gütersloh zuständig für die Bearbeitung des Sozialhilfeantrages.Den Antrag auf Sozialhilfe können Sie aber direkt vor Ort bei der Pflegeberatungsstelle IhrerStadt- bzw. Gemeindeverwaltung im Kreis Gütersloh (siehe Seite 17) stellen. Das erspartIhnen weite Wege. Da die Antragstellung in der Regel einige Zeit in Anspruch nimmt, solltenSie vorab einen Termin mit der Pflegeberatungsstelle vereinbaren.WICHTIG:Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem der Bedarf dem Kreis Güterslohbzw. einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Kreis Gütersloh bekannt geworden ist.D.h. wenn Sie sich z.B. am 03.08.2005 bei Ihrer Pflegeberatungsstelle melden, um einenAntrag zu stellen, werden auch nur die Kosten im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt, dieab dem 03.08.2005 entstehen. Kosten die bereits vorher – z.B. für die Pflege am31.07.2005 - entstanden sind, können nicht berücksichtigt werden. Informieren Sie die Pflegeberatungsstellevor Ort bzw. den Kreis Gütersloh in Ihrem eigenen Interesse daher bitterechtzeitig.Folgende Unterlagen sollten Sie zur Antragsstellung mitbringen:• Kopie Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht (falls vorhanden)• Einkommensnachweise (aktuelle Rentenbescheide, falls nicht vorhanden Kontoauszüge)• Bescheid der Pflegekasse/ Bescheinigung des MDK über die Heimnotwendigkeit• Schwerbehindertenausweis• Ggf. Nachweise über Versicherungsbeiträge• Ggf. Nachweise über Miete <strong>und</strong> Nebenkosten• eine Bescheinigung Ihrer Bank/ Sparkasse über die z. Zt. bestehenden Konten sowieüber die aufgelösten Konten der letzten 10 Jahre. Sofern in den letzten 10 Jahren Kontenaufgelöst wurden, ist auch das Auflösungsdatum sowie der Auflösungssaldo durch dieBank/ Sparkasse zu bescheinigen• Nachweise über die vorhandenen Vermögenswerte (Girokontoauszüge mindestens derletzten 3 Monate, Sparbuch, Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über den aktuellenRückkaufswert von Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorgevertägeetc.)ENTWURF STAND 17.01.2006 Seite 63

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