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KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

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EinleitungStadtteilbezugSelbständiges WohnenZusammenarbeit„Sie soll in kleinen, überschaubaren <strong>und</strong> stadtteilbezogenen Formenunter Beachtung der Gr<strong>und</strong>sätze der Qualitätssicherung (...)entwickelt werden“, womit quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Erfordernissen<strong>und</strong> Bedarfslagen entsprochen werden soll.Sanierungen <strong>und</strong> Modernisierungen „sind so zu gestalten, dassinsbesondere in Pflegeheimen selbständiges <strong>und</strong> individuellesWohnen (...) möglich ist“. Auch hiermit wird einem qualitativen Bedarfder Pflegebedürftigen entsprochen. (§ 1 Abs. 1 PfG NW)Alle an der Pflege beteiligten Akteure arbeiten „eng <strong>und</strong> vertrauensvollim Interesse der Pflegebedürftigen zusammen“.Sicherung der Häuslichkeit Mit den „Maßnahmen zur Verbesserung der Angebotsstruktur (...)<strong>und</strong> Maßnahmen zur Förderung eines geeigneten Wohnungsangeboteszur Sicherung der eigenen Häuslichkeit für Pflegebedürftige“soll dem Wunsch nach weitgehender häuslicher Pflege entsprochenwerden, der sich in der politischen Zielrichtung des Vorrangsambulanter vor stationärer Hilfen ausdrückt.besondere Belangeörtliche AnforderungenZusammenwirkenBeratungPflegekonferenzenMit der Berücksichtigung „besonderer Belange pflegebedürftigerMigrantinnen <strong>und</strong> Migranten sowie pflegebedürftiger Menschen mitgleichgeschlechtlichem Lebensentwurf“ wird auf die speziellen Bedarfslagendieser Personengruppen verwiesen. (§ 1 Abs. 2 PfGNW)Die Verpflichtung zur Berücksichtigung der „örtlichen Anforderungen“sowie der „Trägervielfalt“ stellt ebenfalls auf individuelle Bedarfslagenab, indem sie auf regionale Schwerpunkte der Versorgungsnotwendigkeit<strong>und</strong> die Wahlfreiheit gem. § 2 Abs. 2 <strong>und</strong> 2SGB XI verweist. (§ 2 Abs. 1 PfG NW)Das Zusammenwirken von zugelassenen Krankenhäusern <strong>und</strong>Rehabilitationseinrichtungen mit zugelassenen Pflegeeinrichtungendient der Sicherstellung des „unmittelbaren Übergang(s) von derKrankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung unter Wahrung derWahlfreiheit der Pflegebedürftigen zu einer notwendigen Pflege(...) durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung“ <strong>und</strong> damit qualitativenPflegeerfordernissen. (§ 3 PfG NW)Durch die trägerunabhängigen Beratungs- <strong>und</strong> Vermittlungsstellensollen Pflegebedürftige <strong>und</strong> ihre Angehörigen „über die erforderlichenambulanten, teilstationären, vollstationären <strong>und</strong> komplementärenHilfen“ informiert werden. (§ 4 PfG NW)In den Pflegekonferenzen soll an „der Sicherung <strong>und</strong> qualitativenWeiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur einschließ-Seite 8 von 81Pflegeplan für den Kreis Gütersloh

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