17.07.2015 Aufrufe

KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leistungen der PflegekasseLeistungen der PflegekasseIm folgenden sollen Ihre Fragen r<strong>und</strong> um die Leistungen der Pflegekasse beantwortet werden.Eines vorweg: Egal welche Leistung der Pflegekasse Sie beanspruchen möchten, füralle Leistungen ist immer ein entsprechender Antrag Voraussetzung.Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK)Die wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für die Entscheidungen der Pflegekasse ist das Gutachten desMDK. Der MDK ist eine unabhängige Gemeinschaftseinrichtung aller gesetzlichen Kranken<strong>und</strong>Pflegeversicherungen. Bevor die Pflegekasse also erstmalig über Leistungen entscheidet,erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den MDK, der von der Pflegekasse beauftragtwird. Die Begutachtung wird von Ärzten oder Pflegefachkräften bei Ihnen zu Hause oder inder Kurzzeitpflege bzw. im Pflegeheim durchgeführt. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.Bei der Begutachtung versucht der Gutachter sich ein möglichst genaues Bild über die Situationdes Pflegebedürftigen zu machen. Er beurteilt hierbei die notwendigen Hilfen in folgendenBereichen:• KörperpflegeWaschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oderBlasenentleerung• Ernährungm<strong>und</strong>gerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung• Mobilitätselbständiges Aufstehen <strong>und</strong> Zu-Bett-Gehen, An- <strong>und</strong> Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen <strong>und</strong> Wiederaufsuchen der Wohnung• Hauswirtschaftlichen VersorgungEinkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln <strong>und</strong> Waschen der Wäsche<strong>und</strong> Kleidung oder das BeheizenWenn Sie Ihren Angehörigen zu Hause pflegen, ist es sinnvoll, eine Woche lang vor demBesuch des MDK – auch wenn es aufwendig erscheint – ein sogenanntes Pflegetagebuchzu führen, in dem alle Pflegetätigkeiten erfasst werden. Damit kann sich der Gutachter einmöglichst genaues, realistisches Bild von der Pflegesituation machen. Pflegetagebücher erhaltenSie kostenlos von Ihrer Pflegekasse.ENTWURF STAND 17.01.2006 Seite 53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!