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KREIS GÜTERSLOH Vorlage Arbeit und Soziales ... - PfIO

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Leistungen der PflegekasseDie unterschiedlichen PflegestufenAus den notwendigen Hilfen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität <strong>und</strong> HauswirtschaftlicherVersorgung ergibt sich schließlich die Pflegestufe. Man unterscheidet dabeidie Pflegestufen I, II <strong>und</strong> III. Diese sind wie folgt definiert:Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige):Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder derMobilität (= Gr<strong>und</strong>pflege) für wenigstens zwei Verrichtungenaus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglichder Hilfe bedürfen <strong>und</strong> zusätzlich mehrfach in der WocheHilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minutenbetragen; hierbei müssen auf die Gr<strong>und</strong>pflege (Köperpflege, Ernährung, Mobilität) mehr als45 Minuten entfallen. Liegt der zeitlich Hilfebedarf unter diesen Werten, wird keine Pflegestufezuerkannt <strong>und</strong> Leistungen der Pflegekasse nicht gezahlt.Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige):Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder derMobilität (= Gr<strong>und</strong>pflege) mindestens dreimal täglich zu verschiedenenTageszeiten der Hilfe bedürfen <strong>und</strong> zusätzlichmehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichenVersorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarfmuss im Tagesdurchschnitt mindestens drei St<strong>und</strong>en betragen; hierbei müssen auf dieGr<strong>und</strong>pflege (Köperpflege, Ernährung, Mobilität) mindestens zwei St<strong>und</strong>en entfallen.Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige):Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder derMobilität täglich r<strong>und</strong> um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen<strong>und</strong> zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei derhauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderlichezeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestensfünf St<strong>und</strong>en betragen; hierbei müssen auf die Gr<strong>und</strong>pflege (Köperpflege, Ernährung, Mobilität)mindestens vier St<strong>und</strong>en entfallen.Ausnahmsweise können die Pflegekassen bei sehr wenigen Pflegebedürftigen, bei denenein außergewöhnlicher hoher <strong>und</strong> intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, der das üblicheMaß der Pflegestufe III noch weit übersteigt, zur Vermeidung von Härten bei Pflegesachleistungen<strong>und</strong> stationärer Pflege zusätzliche Leistungen erbringen (im folgenden: Stufe III mitHärte).Täglich mindestens 90Minuten Pflege, davonmehr als 45 MinutenGr<strong>und</strong>pflegeTäglich mindestens 3St<strong>und</strong>en Pflege, davonmehr als 2 St<strong>und</strong>enGr<strong>und</strong>pflegeTäglich mindestens 5St<strong>und</strong>en Pflege, davonmehr als 4 St<strong>und</strong>enGr<strong>und</strong>pflegeENTWURF STAND 17.01.2006 Seite 55

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