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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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V orbemerkung<br />

Die nachfolgenden Ausführungen<br />

sollen es dem Anleger ermöglichen,<br />

einen Überblick über wesentliche<br />

r echtliche Fragen zu erhalten, die sich<br />

im Zusammenhang mit der angebotenen<br />

Beteiligung stellen. Die rechtlichen<br />

Grundlagen sind eine Zusammenfassung<br />

und ersetzen nicht das<br />

gründliche Studium des gesamten<br />

Beteiligungsangebotes, insbesondere<br />

des Gesellschaftsvertrages.<br />

I. Art der Gesellschaft<br />

Die Zeichner beteiligen sich unmittelbar<br />

an einer französischen "Société<br />

civile immobiliére" (kurz "SCI"<br />

genannt). Die SCI ist ein gebräuchliches<br />

<strong>Invest</strong>itionsvehikel für<br />

Immobilieninvestitionen in <strong>Frankreich</strong>.<br />

Bei der SCI handelt es sich nach dem<br />

französischem Zivilgesetzbuch Code<br />

Civil um eine nicht gewerblich<br />

geprägte Personengesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts (Société Civile), die<br />

als Inhaberin von Eigentumsrechten<br />

an Grundstücken allgemein als<br />

Société Civile immobiliére bezeichnet<br />

wird.<br />

Die Firma lautet "SCI Erste IFF<br />

geschlossener Immobilienfonds für<br />

<strong>Frankreich</strong>" (kurz "SCI Erste IFF").<br />

FRANKREICH 1<br />

II. Gesellschaftsvertrag<br />

Die Rechte und Pflichten zwischen<br />

Anlegern und der Gesellschaft sowie<br />

den Gesellschaftern untereinander<br />

sind im Gesellschaftsvertrag im<br />

Einzelnen geregelt, der auf S.70 ff.<br />

abgedruckt ist. Ergänzend gelten die<br />

gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Unabhängig von der Möglichkeit, seinen<br />

Anteil zu beleihen oder zu verkaufen,<br />

hat der Anleger das Recht,<br />

seine Gesellschaftsbeteiligung zu<br />

kündigen (erstmals per 31.12.2013).<br />

Bei einer etwaigen Kündigung hat der<br />

Anleger das Recht auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben, das<br />

sich durch ein auf Rechnung des<br />

F onds zu erstellendes Gutachten<br />

ergibt.<br />

Zeichnungsbefugte<br />

Die <strong>Invest</strong>itionsstruktur wurde gezielt<br />

für nicht in <strong>Frankreich</strong> ansässige<br />

Privatanleger konzipiert.<br />

Das Vorhandensein von in <strong>Frankreich</strong><br />

ansässigen Anlegern bzw. von<br />

Körperschaften oder von Privatpersonen,<br />

die ihre Beteiligung einem<br />

gewerblichen Betrieb zuordnen, könnte<br />

die erstrebte rechtliche und steuerliche<br />

Gestaltung beeinflussen und<br />

Auswirkungen auch für die weiteren<br />

Anleger nach sich ziehen. Aus diesem<br />

Grund werden die Gründungsgesellschafter<br />

durch Übertragung ihrer<br />

Anteile vor dem 31.12.2003 aus der<br />

Gesellschaft ausscheiden. Die Zeichnung<br />

sowie der Erwerb von Anteilen<br />

werden nur nicht in <strong>Frankreich</strong><br />

ansässigen Privatanlegern gestattet<br />

(Artikel 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gesellschaftszweck<br />

Der Erwerb, die Verwaltung und die<br />

V ermietung von dem Gebäudeteil A<br />

der in La Défense gelegenen<br />

Immobilie "Le Belvédère" (Artikel 2<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

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