HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
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eduziert. Für jedes volle Jahr, in<br />
dem die Immobilie gehalten wurde,<br />
jedoch erst ab dem dritten Jahr, wird<br />
ein Abschlag i.H.v. 5% vorgenommen.<br />
V eräußerung von Anteilen an der SCI<br />
Das Besteuerungsrecht für Gewinne<br />
aus der Veräußerung von Anteilen an<br />
einer Personengesellschaft, z.B. der<br />
SCI, ist nach den Regelungen des DBA<br />
ebenso <strong>Frankreich</strong> zuzuordnen. Nach<br />
französischem Recht unterliegt der<br />
Gewinn einer Quellensteuer von<br />
33,33% des Veräußerungsgewinns,<br />
w obei wiederum eine Reduzierung<br />
erfolgt, die von der Haltedauer der<br />
Beteiligung abhängt. Ab dem dritten<br />
Haltejahr wird vom Steuersatz ein<br />
Abschlag in Höhe von 5% für jedes<br />
w eitere Jahr gewährt. Ein Veräußerungsgewinn<br />
ist von Nichtansässigen binnen<br />
eines Monats nach Veräußerung<br />
zu erklären. Die Steuer ist zum gleichen<br />
Zeitpunkt zu entrichten.<br />
Erbschaft und Schenkungsteuer<br />
Zwischen <strong>Frankreich</strong> und der Bundesr<br />
epublik Deutschland besteht zurzeit<br />
k ein Abkommen zur Vermeidung der<br />
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet<br />
der Schenkung- und Erbschaftsteuer.<br />
Daher sind beide Staaten zur<br />
Erhebung der entsprechenden Steuern<br />
berechtigt.<br />
Nach französischen Vorschriften wird<br />
in dem Fall, dass weder der<br />
Verstorbene bzw. der Schenkende<br />
noch der Erbe bzw. der Begünstigte<br />
in <strong>Frankreich</strong> ansässig ist bzw. war,<br />
nur das französische Vermögen<br />
besteuert. Hierzu zählen neben in<br />
<strong>Frankreich</strong> belegenen Immobilien<br />
auch Beteiligungen an französischen<br />
Gesellschaften, so die Anteile an der<br />
52<br />
SCI, sowie Forderungen gegenüber<br />
französischen Schuldnern. Die mit<br />
den steuerpflichtigen Werten<br />
zusammenhängenden Schulden<br />
(Fremdmittel der SCI, Kredite zur<br />
Refinanzierung des Eigenkapitals)<br />
mindern die Bemessungsgrundlage<br />
für die Steuer.<br />
Steuertabellen zur Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer<br />
Der Steuertarif ist progressiv und<br />
richtet sich nach dem Wert des<br />
Erwerbs sowie dem Verwandtschaftsv<br />
erhältnis. Für die Ermittlung des<br />
Steuersatzes werden die Erben/<br />
Beschenkten in drei Gruppen einget<br />
eilt.<br />
Gruppe 1:<br />
F amilienangehörige in gerader Linie<br />
(Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern)<br />
W ert des erworbenen Steuersatz<br />
Eigentums (€ ) (%)<br />
Unter 7.600 5<br />
7.600-11.400 10<br />
11.400-15.000 15<br />
15.000-520.000 20<br />
520.000-850.000 30<br />
850.000-1.700.000 35<br />
Mehr als 1.700.000 40<br />
Gruppe 2:<br />
Ehegatten<br />
W ert des erworbenen Steuersatz<br />
Eigentums (€ ) (%)<br />
Unter 7.600 5<br />
7.600-15.000 10<br />
15.000-30.000 15<br />
30.000-520.000 20<br />
520.000-850.000 30<br />
850.000-1.700.000 35<br />
Mehr als 1.700.000 40