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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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eduziert. Für jedes volle Jahr, in<br />

dem die Immobilie gehalten wurde,<br />

jedoch erst ab dem dritten Jahr, wird<br />

ein Abschlag i.H.v. 5% vorgenommen.<br />

V eräußerung von Anteilen an der SCI<br />

Das Besteuerungsrecht für Gewinne<br />

aus der Veräußerung von Anteilen an<br />

einer Personengesellschaft, z.B. der<br />

SCI, ist nach den Regelungen des DBA<br />

ebenso <strong>Frankreich</strong> zuzuordnen. Nach<br />

französischem Recht unterliegt der<br />

Gewinn einer Quellensteuer von<br />

33,33% des Veräußerungsgewinns,<br />

w obei wiederum eine Reduzierung<br />

erfolgt, die von der Haltedauer der<br />

Beteiligung abhängt. Ab dem dritten<br />

Haltejahr wird vom Steuersatz ein<br />

Abschlag in Höhe von 5% für jedes<br />

w eitere Jahr gewährt. Ein Veräußerungsgewinn<br />

ist von Nichtansässigen binnen<br />

eines Monats nach Veräußerung<br />

zu erklären. Die Steuer ist zum gleichen<br />

Zeitpunkt zu entrichten.<br />

Erbschaft und Schenkungsteuer<br />

Zwischen <strong>Frankreich</strong> und der Bundesr<br />

epublik Deutschland besteht zurzeit<br />

k ein Abkommen zur Vermeidung der<br />

Doppelbesteuerung auf dem Gebiet<br />

der Schenkung- und Erbschaftsteuer.<br />

Daher sind beide Staaten zur<br />

Erhebung der entsprechenden Steuern<br />

berechtigt.<br />

Nach französischen Vorschriften wird<br />

in dem Fall, dass weder der<br />

Verstorbene bzw. der Schenkende<br />

noch der Erbe bzw. der Begünstigte<br />

in <strong>Frankreich</strong> ansässig ist bzw. war,<br />

nur das französische Vermögen<br />

besteuert. Hierzu zählen neben in<br />

<strong>Frankreich</strong> belegenen Immobilien<br />

auch Beteiligungen an französischen<br />

Gesellschaften, so die Anteile an der<br />

52<br />

SCI, sowie Forderungen gegenüber<br />

französischen Schuldnern. Die mit<br />

den steuerpflichtigen Werten<br />

zusammenhängenden Schulden<br />

(Fremdmittel der SCI, Kredite zur<br />

Refinanzierung des Eigenkapitals)<br />

mindern die Bemessungsgrundlage<br />

für die Steuer.<br />

Steuertabellen zur Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer<br />

Der Steuertarif ist progressiv und<br />

richtet sich nach dem Wert des<br />

Erwerbs sowie dem Verwandtschaftsv<br />

erhältnis. Für die Ermittlung des<br />

Steuersatzes werden die Erben/<br />

Beschenkten in drei Gruppen einget<br />

eilt.<br />

Gruppe 1:<br />

F amilienangehörige in gerader Linie<br />

(Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern)<br />

W ert des erworbenen Steuersatz<br />

Eigentums (€ ) (%)<br />

Unter 7.600 5<br />

7.600-11.400 10<br />

11.400-15.000 15<br />

15.000-520.000 20<br />

520.000-850.000 30<br />

850.000-1.700.000 35<br />

Mehr als 1.700.000 40<br />

Gruppe 2:<br />

Ehegatten<br />

W ert des erworbenen Steuersatz<br />

Eigentums (€ ) (%)<br />

Unter 7.600 5<br />

7.600-15.000 10<br />

15.000-30.000 15<br />

30.000-520.000 20<br />

520.000-850.000 30<br />

850.000-1.700.000 35<br />

Mehr als 1.700.000 40

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