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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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Gesellschafterversammlungen,<br />

schriftliche Beschlussfassungen<br />

Die grundsätzlich im schriftlichen<br />

Beschlussverfahren durchzuführenden<br />

Gesellschafterversammlungen sollten<br />

jährlich jeweils mit einer Frist von<br />

6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />

abgehalten werden (Artikel 15,<br />

Ziffer 1, Abs. 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Im Übrigen finden die Gesellschafterversammlungen<br />

am von der Geschäftsführung<br />

gewählten Ort statt. Die<br />

Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />

erfolgt durch die Geschäftsführung.<br />

Gesellschafter, die allein<br />

oder zusammen mindestens 25% der<br />

Gesellschafteranteile halten, sind<br />

berechtigt, die Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

zu verlangen.<br />

Auf Wunsch der Gesellschafterversammlung<br />

(allerdings nur dann)<br />

wird ein dreiköpfiger Beirat eingerichtet,<br />

von dem zwei Mitglieder von<br />

der Versammlung gewählt und einer<br />

v on der Geschäftsführung bestellt<br />

wird. Dem Beirat wie auch der Gesellschafterversammlung<br />

ist ein Katalog<br />

v on Zustimmungskompetenzen zugeordnet<br />

(Artikel 14 Gesellschaftsv<br />

ertrag).<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Die Gesellschafter beschließen in<br />

Gesellschafterversammlungen oder im<br />

W ege der schriftlichen Abstimmung.<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter<br />

richtet sich nach dem Kapitalkonto.<br />

Auf einen Anteil von € 100 entfällt<br />

eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig,<br />

w enn sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß<br />

geladen und wenigstens<br />

25% der Stimmen anwesend oder vertreten<br />

sind oder an der schriftlichen<br />

Abstimmung im Umlaufverfahren teil-<br />

FRANKREICH 1<br />

genommen haben. Stimmenthaltungen<br />

zählen bei der Bestimmung der<br />

Beschlussfähigkeit mit, gelten aber<br />

nicht als abgegebene Stimmen für die<br />

Ermittlung der Mehrheit.<br />

Für Beschlussfassungen gelten folgende<br />

Mehrheiten:<br />

• Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse<br />

die Mehrheit der<br />

anwesenden und vertretenen<br />

Stimmen.<br />

• Folgende Beschlüsse erfordern die<br />

Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />

Stimmen:<br />

a) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

b) Umwandlung der Gesellschaft;<br />

c) Veräußerung der von der Gesellschaft<br />

gehaltenen Immobilien;<br />

d) Auflösung und Liquidation der<br />

Gesellschaft;<br />

e) Abberufung und Ernennung der<br />

Geschäftsführung.<br />

Die Übertragung von Anteilen bedarf<br />

der Zustimmung der Geschäftsführung,<br />

außer bei Übertragungen<br />

unter Gesellschaftern, Ehegatten<br />

sowie Verwandten.<br />

Beteiligung am Ergebnis und<br />

V ermögen, Ausschüttungen<br />

Die Gesellschafter sind im Verhältnis<br />

ihrer Kapitalanteile am Ergebnis und<br />

V ermögen der Gesellschaft beteiligt.<br />

Die Aufteilung von Ergebnis und Liquiditätsausschüttung<br />

erfolgt im Verhältnis<br />

der eingezahlten Kapitalkont<br />

en zueinander (pro rata temporis).<br />

Es ist geplant, den sich per 31.12.<br />

jeden Jahres ergebenden steuerfreien<br />

Anteil der Ausschüttung schon im<br />

Januar des Folgejahres vorab auszuschütten.<br />

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