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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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e) Die Dienstleiterin ist befugt, mit der<br />

W ahrnehmung einzelner der sich aus diesem<br />

Vertrag für sie ergebenden Aufgaben<br />

Dritte zu beauftragen.<br />

7. Dienstleistungsgebühr<br />

Die HT erhält von der SCI Erste IFF für<br />

ihre Dienstleistungstätigkeit eine Gebühr<br />

in Höhe von € 29.000 fällig jeweis zum<br />

30.06. des laufenden Jahres. Die<br />

Vergütung ist ab dem 01.01.2004 um 1,8%<br />

p.a. anzupassen.<br />

Für die Betreuuung der Anleger in der<br />

Emissionphase erhält die HT ein einmalige<br />

Vergütung von € 58.000. Dieser Betrag ist<br />

bei Schließung des Fonds, spätestens bis<br />

zum 31.12.2003 fällig.<br />

Für die Liquidation erhält die HT eine<br />

Vergütung in Höhe von 0,25% des<br />

Liquidationserlöses.<br />

8. Mitteilungen<br />

Jede Mitteilung, die im Rahmen dieses<br />

Dienstleistungsvertrages erfolgt, hat<br />

schriftlich zu erfolgen.<br />

Die Mitteilungen können per:<br />

· Telefax, das durch Brief bestätigt wird;<br />

· P o s t ;<br />

· Kurierdienst;<br />

· Einschreiben mit Rückschein erfolgen.<br />

Hiervon ausgenommen sind alle Mitteilungen,<br />

die gemäß dieses Dienstleistungsv<br />

ertrages oder des Gesellschaftsvertrages<br />

per Einschreiben mit Rückschein zuzustell<br />

en sind, so die Einladungen zu den<br />

Gesellschafterversammlungen.<br />

Die Mitteilungen der Anleger an die HT soll<br />

en an folgende Adresse gerichtet werden :<br />

Mönckebergstrasse 18<br />

D-20095 Hamburg<br />

F axnummer : 040 - 32 57 45 45<br />

Die Mitteilungen an die Anleger erfolgen<br />

an die auf dem Zeichnungsschein angegebenen<br />

Adresse.<br />

Die Parteien können die Zustellungsadresse<br />

ändern, insofern als dies 8 Tage zuvor<br />

mitgeteilt wurde.<br />

9. Verjährung, Ansprüche<br />

Ansprüche gegen die HT und ihre Organe<br />

v erjähren 1 Jahr nach Kenntnis des schädigenden<br />

Ereignisses, spätestens 3 Jahre<br />

v on dem Zeitpunkt an, an dem der<br />

Anspruch entstanden ist.<br />

FRANKREICH 1<br />

Die HT erklärt ausdrücklich, das sie auf<br />

jegliche Rückgriffe, Rechte und Klagen<br />

gegen die Anleger der Gesellschaft verzichtet<br />

und sich damit zufrieden gibt, ihre<br />

eventuellen Rechte ausschließlich gegen<br />

die Gesellschaft selbst auszuüben.<br />

10. Teilnichtigkeit, Erfüllungsort<br />

a) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages<br />

oder eine künftige aufgenommene<br />

Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder nicht durchführbar sein oder<br />

ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />

später verlieren, so wird hierdurch die<br />

Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht<br />

berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen<br />

sollte, dass der Vertrag eine<br />

Regelungslücke enthält. An Stelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />

soll eine Regelung gelten, mit der der<br />

beabsichtigte wirtschaftliche Zweck am<br />

besten erreicht wird.<br />

b) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle<br />

V erpflichtungen aus diesem Vertrag ist -<br />

soweit gesetzlich zulässig - Hamburg.<br />

c) Der Dienstleistungsvertrag unterliegt<br />

deutschem Recht.<br />

Hamburg, den, 31.03.2003<br />

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