HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
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e) Die Dienstleiterin ist befugt, mit der<br />
W ahrnehmung einzelner der sich aus diesem<br />
Vertrag für sie ergebenden Aufgaben<br />
Dritte zu beauftragen.<br />
7. Dienstleistungsgebühr<br />
Die HT erhält von der SCI Erste IFF für<br />
ihre Dienstleistungstätigkeit eine Gebühr<br />
in Höhe von € 29.000 fällig jeweis zum<br />
30.06. des laufenden Jahres. Die<br />
Vergütung ist ab dem 01.01.2004 um 1,8%<br />
p.a. anzupassen.<br />
Für die Betreuuung der Anleger in der<br />
Emissionphase erhält die HT ein einmalige<br />
Vergütung von € 58.000. Dieser Betrag ist<br />
bei Schließung des Fonds, spätestens bis<br />
zum 31.12.2003 fällig.<br />
Für die Liquidation erhält die HT eine<br />
Vergütung in Höhe von 0,25% des<br />
Liquidationserlöses.<br />
8. Mitteilungen<br />
Jede Mitteilung, die im Rahmen dieses<br />
Dienstleistungsvertrages erfolgt, hat<br />
schriftlich zu erfolgen.<br />
Die Mitteilungen können per:<br />
· Telefax, das durch Brief bestätigt wird;<br />
· P o s t ;<br />
· Kurierdienst;<br />
· Einschreiben mit Rückschein erfolgen.<br />
Hiervon ausgenommen sind alle Mitteilungen,<br />
die gemäß dieses Dienstleistungsv<br />
ertrages oder des Gesellschaftsvertrages<br />
per Einschreiben mit Rückschein zuzustell<br />
en sind, so die Einladungen zu den<br />
Gesellschafterversammlungen.<br />
Die Mitteilungen der Anleger an die HT soll<br />
en an folgende Adresse gerichtet werden :<br />
Mönckebergstrasse 18<br />
D-20095 Hamburg<br />
F axnummer : 040 - 32 57 45 45<br />
Die Mitteilungen an die Anleger erfolgen<br />
an die auf dem Zeichnungsschein angegebenen<br />
Adresse.<br />
Die Parteien können die Zustellungsadresse<br />
ändern, insofern als dies 8 Tage zuvor<br />
mitgeteilt wurde.<br />
9. Verjährung, Ansprüche<br />
Ansprüche gegen die HT und ihre Organe<br />
v erjähren 1 Jahr nach Kenntnis des schädigenden<br />
Ereignisses, spätestens 3 Jahre<br />
v on dem Zeitpunkt an, an dem der<br />
Anspruch entstanden ist.<br />
FRANKREICH 1<br />
Die HT erklärt ausdrücklich, das sie auf<br />
jegliche Rückgriffe, Rechte und Klagen<br />
gegen die Anleger der Gesellschaft verzichtet<br />
und sich damit zufrieden gibt, ihre<br />
eventuellen Rechte ausschließlich gegen<br />
die Gesellschaft selbst auszuüben.<br />
10. Teilnichtigkeit, Erfüllungsort<br />
a) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages<br />
oder eine künftige aufgenommene<br />
Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder nicht durchführbar sein oder<br />
ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />
später verlieren, so wird hierdurch die<br />
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht<br />
berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen<br />
sollte, dass der Vertrag eine<br />
Regelungslücke enthält. An Stelle der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke<br />
soll eine Regelung gelten, mit der der<br />
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck am<br />
besten erreicht wird.<br />
b) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle<br />
V erpflichtungen aus diesem Vertrag ist -<br />
soweit gesetzlich zulässig - Hamburg.<br />
c) Der Dienstleistungsvertrag unterliegt<br />
deutschem Recht.<br />
Hamburg, den, 31.03.2003<br />
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