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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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des Einzelfalles darauf schließen<br />

lassen, dass das Eingehen der<br />

Beteiligung einen über die bloße<br />

Vermögensverwaltung hinausgehenden<br />

Charakter hat.<br />

Insbesondere sollten die sich hieraus<br />

ergebenden möglichen Konsequenzen<br />

mit dem persönlichen Steuerberater<br />

erörtert werden, wenn innerhalb<br />

eines 5-Jahres-Zeitraumes mehr als<br />

drei Immobilien oder Anteile an<br />

Immobiliengesellschaften veräußert<br />

werden.<br />

Einkünfte aus der Liquiditätsreserve<br />

Die seitens der Fondsgesellschaft<br />

r ealisierten Zinseinnahmen aus der<br />

Anlage der Liquiditätsreserve können<br />

gem. Art. 10 und 20 des DBA dem<br />

Besteuerungsrecht der<br />

Bundesrepublik unterliegen. In diesem<br />

Falle wären sie wie inländische<br />

Zinseinkünfte bei den <strong>Invest</strong>oren zu<br />

versteuern.<br />

Änderung des<br />

Doppelbesteuerungsabkommens<br />

Änderungen normierter zwischenstaatlicher<br />

Verträge, wie etwa von<br />

Doppelbesteuerungsabkommen, sind<br />

in der Regel mit langfristigen<br />

V erhandlungszeiträumen verbunden<br />

und können nur mit Zustimmung beider<br />

Vertragsstaaten erfolgen. Das<br />

zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und der Französischen<br />

Republik abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen<br />

vom<br />

21.07.1959 wurde zuletzt durch das<br />

Zusatzabkommen vom 20.12.2001<br />

geändert. Gegenwärtig werden zwischen<br />

den Vertragsstaaten keine<br />

V erhandlungen zur neuerlichen Änderung<br />

des Abkommens geführt.<br />

58<br />

Steuerliche Abwicklung<br />

Die in diesem Prospekt gerechneten<br />

Zeichnungssummen unterstellen, dass<br />

der <strong>Invest</strong>or in <strong>Frankreich</strong> keine weiteren<br />

steuerpflichtigen Einkünfte<br />

bezieht.<br />

Mit der erforderlichen steuerlichen<br />

Abwicklung für Beteiligte, die ausschließlich<br />

an vom Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />

& Co. emittierten <strong>Frankreich</strong>fonds<br />

beteiligt sind, hat die Gesellschaft<br />

über die Hansische Treuhand AG auf<br />

eigene Rechnung eine französische<br />

Steuerberatungsgesellschaft beauftragt,<br />

die in Vollmacht die französischen<br />

Steuererklärungen erstellt, bei<br />

dem in <strong>Frankreich</strong> zuständigen<br />

Finanzamt einreicht und den<br />

Zahlungsverkehr betreffend der ggf.<br />

anfallenden französischen Steuern<br />

abwickelt.

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