HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
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des Einzelfalles darauf schließen<br />
lassen, dass das Eingehen der<br />
Beteiligung einen über die bloße<br />
Vermögensverwaltung hinausgehenden<br />
Charakter hat.<br />
Insbesondere sollten die sich hieraus<br />
ergebenden möglichen Konsequenzen<br />
mit dem persönlichen Steuerberater<br />
erörtert werden, wenn innerhalb<br />
eines 5-Jahres-Zeitraumes mehr als<br />
drei Immobilien oder Anteile an<br />
Immobiliengesellschaften veräußert<br />
werden.<br />
Einkünfte aus der Liquiditätsreserve<br />
Die seitens der Fondsgesellschaft<br />
r ealisierten Zinseinnahmen aus der<br />
Anlage der Liquiditätsreserve können<br />
gem. Art. 10 und 20 des DBA dem<br />
Besteuerungsrecht der<br />
Bundesrepublik unterliegen. In diesem<br />
Falle wären sie wie inländische<br />
Zinseinkünfte bei den <strong>Invest</strong>oren zu<br />
versteuern.<br />
Änderung des<br />
Doppelbesteuerungsabkommens<br />
Änderungen normierter zwischenstaatlicher<br />
Verträge, wie etwa von<br />
Doppelbesteuerungsabkommen, sind<br />
in der Regel mit langfristigen<br />
V erhandlungszeiträumen verbunden<br />
und können nur mit Zustimmung beider<br />
Vertragsstaaten erfolgen. Das<br />
zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und der Französischen<br />
Republik abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen<br />
vom<br />
21.07.1959 wurde zuletzt durch das<br />
Zusatzabkommen vom 20.12.2001<br />
geändert. Gegenwärtig werden zwischen<br />
den Vertragsstaaten keine<br />
V erhandlungen zur neuerlichen Änderung<br />
des Abkommens geführt.<br />
58<br />
Steuerliche Abwicklung<br />
Die in diesem Prospekt gerechneten<br />
Zeichnungssummen unterstellen, dass<br />
der <strong>Invest</strong>or in <strong>Frankreich</strong> keine weiteren<br />
steuerpflichtigen Einkünfte<br />
bezieht.<br />
Mit der erforderlichen steuerlichen<br />
Abwicklung für Beteiligte, die ausschließlich<br />
an vom Bankhaus <strong>Wölbern</strong><br />
& Co. emittierten <strong>Frankreich</strong>fonds<br />
beteiligt sind, hat die Gesellschaft<br />
über die Hansische Treuhand AG auf<br />
eigene Rechnung eine französische<br />
Steuerberatungsgesellschaft beauftragt,<br />
die in Vollmacht die französischen<br />
Steuererklärungen erstellt, bei<br />
dem in <strong>Frankreich</strong> zuständigen<br />
Finanzamt einreicht und den<br />
Zahlungsverkehr betreffend der ggf.<br />
anfallenden französischen Steuern<br />
abwickelt.