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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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Die abzugsfähigen Kosten sind teilw<br />

eise in tatsächlicher Höhe, teils<br />

durch einen pauschalen Abzug steuerlich<br />

zu berücksichtigen.<br />

In tatsächlicher Höhe sind die<br />

Aufwendungen für die verauslagten<br />

Mietnebenkosten, Hausmeister- und<br />

Fremdverwaltungskosten sowie Zinsen<br />

und Kreditsicherungskosten für<br />

Darlehen, die unmittelbar mit dem<br />

Erwerb der Immobilie im Zusammenhang<br />

stehen (einschließlich etwaiger<br />

Eigenkapital - Refinanzierungskosten)<br />

sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten<br />

zur Erhaltung des bestehenden<br />

Gebäudezustandes zu erfassen.<br />

Ausgaben für Modernisierungen von<br />

Bürogebäuden sind steuerlich nicht<br />

berücksichtigungsfähig.<br />

P auschalierung<br />

Einige Kostenarten werden durch<br />

einen pauschalen Abzug in Höhe von<br />

14% der Mieteinnahmen abgegolten,<br />

ohne dass die Möglichkeit besteht,<br />

etwa tatsächlich höhere Kosten gelt<br />

end zu machen. Mit der Pauschale<br />

werden die eigenen Verwaltungskost<br />

en, Kosten der Versicherung (ohne<br />

Mietausfallversicherung) sowie die<br />

Abschreibung auf Gebäude, Einbauten<br />

und Anschaffungsnebenkosten abgegolten.<br />

Mangels gesonderter<br />

Vorschriften wird davon ausgegangen,<br />

dass die Kosten in Verbindung mit der<br />

V erwaltung der SCI und des Fonds<br />

(insbesondere die einmaligen Ausgaben<br />

für Konzeption, Kapitalbeschaffung<br />

sowie die Treuhandvergütung)<br />

mit der Pauschale abgegolten werden.<br />

V erluste<br />

V erluste aus Vermietung und Verpachtung<br />

sind mit anderen positiven<br />

50<br />

V ermietungseinkünften aus Frankr<br />

eich verrechenbar. Ein verbleibender<br />

Nettoverlust kann unter bestimmten<br />

Bedingungen bis zu € 10.700 pro Jahr<br />

mit anderen, in <strong>Frankreich</strong> steuerpflichtigen<br />

Einkünften verrechnet<br />

oder mit positiven Vermietungseinkünften<br />

der folgenden 5 Jahre verr<br />

echnet werden.<br />

Steuerberechnung<br />

Die Besteuerung eines Nichtansässigen<br />

in <strong>Frankreich</strong> folgt grundsätzlich<br />

denselben Vorschriften, die<br />

auch für Ansässige anzuwenden sind,<br />

jedoch nur bezogen auf die Einkünfte<br />

aus französischen Quellen, für welche<br />

<strong>Frankreich</strong> das Besteuerungsr<br />

echt gewährt wird. Nichtansässige<br />

unterliegen daher grundsätzlich der<br />

normalen Steuertabelle, die jeweils<br />

zum Jahresende aktualisiert wird. In<br />

Bezug auf Einkünfte aus dem Jahr<br />

2002 stellt sich diese wie folgt dar:<br />

Steuersatz Einkommen in €<br />

O vH Bis 4.191 €<br />

7,05 vH Von 4.191 bis 8.242 €<br />

19,74 vH Von 8.242 bis 14.506 €<br />

29,14 vH Von 14.506€ bis 23.489€<br />

38,54 vH Von 23.489 bis 38.218 €<br />

43,94 vH Von 38.218€ bis 47.131 €<br />

49,58 vH Über 47.131 €<br />

In <strong>Frankreich</strong> Nichtansässige kommen<br />

auch in den Genuss des Systems der<br />

F amilienquotienten, die, abhängig von<br />

der Anzahl der Familienmitglieder, in<br />

einem Splittingverfahren die Steuerprogression<br />

mindern.<br />

Zur Ermittlung der Steuer wird das<br />

jährliche steuerpflichtige Einkommen<br />

durch die Zahl der zum Haushalt<br />

gehörenden Familienmitglieder

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