HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
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Einlage<br />
Die Zahlungsverpflichtung des <strong>Invest</strong>ors<br />
bezieht sich auf die Zeichnungssumme<br />
plus Agio. Hinsichtlich der<br />
Ansprüche nicht fristgerechter Zahlung<br />
der Zeichnungssumme sind<br />
V erzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />
über dem jeweiligen Basissatz<br />
vereinbart. Die IFF Geschäftsführung<br />
für <strong>Frankreich</strong> GmbH in ihrer<br />
Eigenschaft als Geschäftsführerin ist<br />
ermächtigt, die Ansprüche geltend zu<br />
machen und einzuziehen. Der säumige<br />
Zeichner kann aber auch nach<br />
bestimmten Fristen durch einen<br />
Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen<br />
werden (Artikel 8c Abs. 3<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Kontrolle der Mittelfreigabe<br />
Der Gesellschaftsvertrag hat die<br />
Voraussetzungen zur Freigabe der<br />
v on den Zeichnern eingezahlten<br />
Mittel festgelegt, nämlich:<br />
a) Notarielle Bestätigung über die<br />
ordnungsgemäße Grundstücksübertragung<br />
der Fondsimmobilie;<br />
b) Zusage einer Hypothekenbank über<br />
die langfristige Fremdfinanzierung<br />
zu den vereinbarten Bedingungen;<br />
c) Abschluss des Mietvertrages mit<br />
dem Groupement d'Intérêt<br />
Economique (GIE, wirtschaftliche<br />
Interessenvereinigung) Belvédère<br />
de la Défense, gegründet durch<br />
KPMG SA und Schwester-Gesellschaften<br />
(vgl. nachstehend "IV<br />
Mieter").<br />
Nur bei Vorlage dieser Voraussetzungen<br />
werden die Mittel frei<br />
gegeben. Die Mittelfreigabe obliegt<br />
der Hansische Treuhand AG, die diese<br />
F unktion im Rahmen des Dienstleistungsvertrages<br />
ausübt (vgl. S. 80 ff.).<br />
42<br />
Haftung<br />
Die Haftung des Gesellschafters über<br />
die geleistete Einlage hinaus erfolgt<br />
quotal und subsidiär. Die<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
hat die bestehenden vertraglichen<br />
Beziehungen der SCI zu Dritten mit<br />
einer sog. "Non Recourse" -Klausel<br />
versehen, mit der ein Rückgriff auf<br />
den Anleger über die geleistete<br />
Einlage hinaus ausgeschlossen wird.<br />
Die grundsätzlich bestehende persönliche<br />
und unbeschränkte Haftung wird<br />
so faktisch ausgeschlossen.<br />
Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />
Geschäftsführung, Vertretung<br />
Zur Geschäftsführung ist die IFF<br />
Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong><br />
GmbH berechtigt und verpflichtet.<br />
Dies gilt auch dann, wenn sie aus der<br />
Gesellschaft ausgeschieden ist (Vgl.<br />
S.41 Unterzeichnungsbefugnis).<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />
Geschäfte, die zum üblichen Betrieb<br />
der Gesellschaft gehören, insbesondere<br />
auf den Abschluss und die<br />
Abwicklung bzw. die Vornahme der<br />
dem <strong>Invest</strong>itionsplan zugrunde liegenden<br />
Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen.<br />
Die Übertragung von<br />
Geschäftsführungsaufgaben auf andere<br />
dritte Personen durch die<br />
Geschäftsführung kann nach französischem<br />
Recht nur in begrenztem Maße<br />
erfolgen. Artikel 13 des Gesellschaftsvertrages<br />
sieht vor, dass<br />
bestimmte Handlungen der Geschäftsführung<br />
von der Gesellschafterversammlung<br />
genehmigt werden müssen.