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HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest

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Einlage<br />

Die Zahlungsverpflichtung des <strong>Invest</strong>ors<br />

bezieht sich auf die Zeichnungssumme<br />

plus Agio. Hinsichtlich der<br />

Ansprüche nicht fristgerechter Zahlung<br />

der Zeichnungssumme sind<br />

V erzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über dem jeweiligen Basissatz<br />

vereinbart. Die IFF Geschäftsführung<br />

für <strong>Frankreich</strong> GmbH in ihrer<br />

Eigenschaft als Geschäftsführerin ist<br />

ermächtigt, die Ansprüche geltend zu<br />

machen und einzuziehen. Der säumige<br />

Zeichner kann aber auch nach<br />

bestimmten Fristen durch einen<br />

Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen<br />

werden (Artikel 8c Abs. 3<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Kontrolle der Mittelfreigabe<br />

Der Gesellschaftsvertrag hat die<br />

Voraussetzungen zur Freigabe der<br />

v on den Zeichnern eingezahlten<br />

Mittel festgelegt, nämlich:<br />

a) Notarielle Bestätigung über die<br />

ordnungsgemäße Grundstücksübertragung<br />

der Fondsimmobilie;<br />

b) Zusage einer Hypothekenbank über<br />

die langfristige Fremdfinanzierung<br />

zu den vereinbarten Bedingungen;<br />

c) Abschluss des Mietvertrages mit<br />

dem Groupement d'Intérêt<br />

Economique (GIE, wirtschaftliche<br />

Interessenvereinigung) Belvédère<br />

de la Défense, gegründet durch<br />

KPMG SA und Schwester-Gesellschaften<br />

(vgl. nachstehend "IV<br />

Mieter").<br />

Nur bei Vorlage dieser Voraussetzungen<br />

werden die Mittel frei<br />

gegeben. Die Mittelfreigabe obliegt<br />

der Hansische Treuhand AG, die diese<br />

F unktion im Rahmen des Dienstleistungsvertrages<br />

ausübt (vgl. S. 80 ff.).<br />

42<br />

Haftung<br />

Die Haftung des Gesellschafters über<br />

die geleistete Einlage hinaus erfolgt<br />

quotal und subsidiär. Die<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

hat die bestehenden vertraglichen<br />

Beziehungen der SCI zu Dritten mit<br />

einer sog. "Non Recourse" -Klausel<br />

versehen, mit der ein Rückgriff auf<br />

den Anleger über die geleistete<br />

Einlage hinaus ausgeschlossen wird.<br />

Die grundsätzlich bestehende persönliche<br />

und unbeschränkte Haftung wird<br />

so faktisch ausgeschlossen.<br />

Eine Nachschusspflicht besteht nicht.<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

Zur Geschäftsführung ist die IFF<br />

Geschäftsführung für <strong>Frankreich</strong><br />

GmbH berechtigt und verpflichtet.<br />

Dies gilt auch dann, wenn sie aus der<br />

Gesellschaft ausgeschieden ist (Vgl.<br />

S.41 Unterzeichnungsbefugnis).<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />

Geschäfte, die zum üblichen Betrieb<br />

der Gesellschaft gehören, insbesondere<br />

auf den Abschluss und die<br />

Abwicklung bzw. die Vornahme der<br />

dem <strong>Invest</strong>itionsplan zugrunde liegenden<br />

Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen.<br />

Die Übertragung von<br />

Geschäftsführungsaufgaben auf andere<br />

dritte Personen durch die<br />

Geschäftsführung kann nach französischem<br />

Recht nur in begrenztem Maße<br />

erfolgen. Artikel 13 des Gesellschaftsvertrages<br />

sieht vor, dass<br />

bestimmte Handlungen der Geschäftsführung<br />

von der Gesellschafterversammlung<br />

genehmigt werden müssen.

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