HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
HP Frankreich 1/BW NEU - Wölbern Invest
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sowohl der Erwerb der Immobilie als<br />
auch die Eintragung der Grundpfandr<br />
echte erfordern die Beurkundung<br />
durch einen französischen Notar und<br />
lösen Gebühren aus, die sich im Regelf<br />
all auf 0,825% des Kaufpreises zzgl.<br />
Umsatzsteuer sowie für den Hypothekenbewahrer<br />
auf 0,10% belaufen.<br />
Grunderwerbsteuer bei Verkauf von<br />
Gesellschaftsanteilen<br />
Die Veräußerung von Anteilen an der<br />
SCI unterliegt einer französischen<br />
Registersteuer i.H.v. 4,8% des<br />
W ertes, auch wenn die Übertragung<br />
zwischen zwei im Ausland wohnhaften<br />
Personen stattfindet. Eine solche<br />
V eräußerung ist deshalb binnen 30<br />
T agen nach Anteilsübertragung dem<br />
zuständigen Finanzamt in <strong>Frankreich</strong><br />
(das zentrale Finanzamt für Nichtansässige)<br />
zu erklären und die Steuer<br />
zu diesem Zeitpunkt zu begleichen.<br />
V ermögensbesteuerung der Anleger<br />
In <strong>Frankreich</strong> wird eine Vermögensteuer,<br />
bezeichnet als "Impôt de<br />
Solidarité sur la Fortune", erhoben.<br />
Dieser Steuer unterliegen auch<br />
Nichtansässige, jedoch nur bezogen<br />
auf ihr französisches Vermögen. Zu<br />
diesem zählen neben den direkt<br />
gehaltenen, in <strong>Frankreich</strong> belegenen<br />
Immobilien auch Beteiligungen an<br />
französischen Gesellschaften, so die<br />
Anteile an der SCI und Forderungen<br />
gegenüber französischen Schuldnern.<br />
Die mit dem französischen Vermögen<br />
zusammenhängenden Schulden werden<br />
w ertmindernd berücksichtigt.<br />
Die Beteiligung an der SCI kann dazu<br />
führen, dass deutsche Anleger der<br />
französischen Vermögensteuer unterw<br />
orfen werden, jedoch nur dann,<br />
54<br />
w enn das in <strong>Frankreich</strong> zu besteuernde<br />
Nettovermögen den Grundfreibetrag<br />
in Höhe von € 720.000<br />
erreicht.<br />
Das Vermögen unterliegt einem progressiven<br />
Satz, der sich für 2002 folgendermaßen<br />
darstellt:<br />
V ermögenswert (€ ) Satz (%)<br />
Unter 720.000 0<br />
Zwischen 720.000 und 1.160.000 0,55<br />
Zwischen 1.160.000 und 2.300.000 0,75<br />
Zwischen 2.300.000 und 3.600.000 1,00<br />
Zwischen 3.600.000 und 6.900.000 1,30<br />
Zwischen 6.900.000 und 15.000.000 1,65<br />
Über 15.000.000 1,80<br />
W eitere relevante Steuern<br />
Umsatzsteuer auf die Miete<br />
Die Vermietung von nicht möblierten<br />
Immobilien ist grundsätzlich von der<br />
Umsatzsteuer befreit, jedoch mit der<br />
Möglichkeit, zu dieser Steuer zu<br />
optieren. Der abgeschlossene<br />
Mietvertrag mit der GIE sieht ausdrücklich<br />
eine solche Option vor.<br />
Entsprechend ist die SCI zum<br />
Vorsteuerabzug hinsichtlich der von<br />
ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />
und der Vermietung erbrachten<br />
Lieferungen und sonstigen Leistungen<br />
berechtigt.<br />
Grundsteuer ("Taxe foncière")<br />
Es wird eine Taxe foncière (Grundsteuer)<br />
erhoben. Diese bemisst sich<br />
nach dem durch die Finanzverwaltung<br />
festgelegten Einheitswert.